Full text: Zeitschrift für deutsches Recht und deutsche Rechtswissenschaft (Bd. 17 (1857))

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Die neuesten Vereinbarungen mit Rom.
mend entgegenzutreten, selbst wenn er sie für den religiösen Frieden
für gefahrbringend halten sollte. Daß Fanatisirungen des Volke-
möglich sind, die sogar den bürgerlichen Frieden stören können,
haben mehrere Beispiele der neuesten Zeit gezeigt; der Verfasser
erinnert an die belgische Revolution von 1830, bei welcher sich
sogar Mitglieder des Clerus betheiligten, er erinnert an den Son-
derbundskrieg Ln der Schweiz und an die kaum gedämpften Auf-
stände in Savoyen. Darf man in Deutschland nicht fürchten, es
möchte, wenn die katholische Kirche in seinem Schooße Loclssla
triuwxlians seyn wird, ein Religionskrieg vorbereitet werden, dessen
Zweck seyn würde, die seit länger als dreihundert Jahren verlorene
Alleinherrschaft in unserem Vaterlande wieder zu erlangen? Allein
man müßte am gesunden Sinne der deutschen Nation verzweifeln, wenn
man die Rückkehr der Religionskriege des 16. und 17. Jahrhunderts
bei uns für möglich halten wollte. Drohten Aufstände, so würde
(wenn die Kirche selbst nicht sogleich einschreiten wollte) es den
Regierungen an Repressionsmitteln nicht fehlen, und die Ver-
hängung des Kriegszustandes über die bedrohten Territorien nicht
ausbleiben. Allein zu solchen Extremitäten dürfte es aus andern
Gründen nicht kommen. Die allgemeine Geistesbildung ist im größten
Theile Deutschlands zu sehr vorgeschritten und besitzt in der Preß-
freiheit eine so mächtige Gewähre, daß eine allzu weit gehende re-
trograde kirchliche Bewegung im Volke selbst und zwar nicht blos
in den höheren, sondern selbst den unteren Klassen, auf einen un-
überwindlichen Widerstand stoßen würde. Der clericale Druck würde
in Deutschland noch mehr, als es jetzt in Piemont, Spanien, Bel-
gien und in Frankreich der Fall ist, einen für die katholische Kirche
Gefahr drohenden Rückschlag zur Folge haben, und die Verationen
eraltirter Priester würden noch mehr, wie bisher geschah, die nach
Gewissensfreiheit ringenden Katholiken den protestantischen Confes-
sione» zuführen. Die Vorkämpfer der katholischen Kirche werden
genöthigt seyn, mit geistigen Waffen und auf ehrliche Weise für
die religiösen Wahrheiten zu streiten. Warnend ruft ihnen ihr be-
rühmter Führer Walter (in der Vorrede zur 12ten Ausgabe seines
Lehrbuchs des Kirchenrechts S. X) zu: „Mit der erlangten Frei-
heit ist die Kirche in ein neues Stadium eingetreten. Es ist daher
für den Clerus das Maß der Anforderungen und der Verantwort-
lichkeit vergrößert; es sind ihm, darüber täusche man sich nicht,

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