804 Alphabetisches
6 — Ist der Zwangsverwalter legitimirt, der
Pfändung einer als Grundstückszubehör
angesprochenen, beweglichen Sache zu wider-
- sprechen? 491.
9— Pfändung von Früchten. Einleitung
der Z. 492.
10 — Subjekt der in der Zwangsverwaltungs-
mafse begriffenen Rechte und Verbindlich-
keiten. 492 fig.
11 — Werden die in 8 193 Abs. 2 Subh.O.
genannten Gegenstände von dem Veräuße-
rungsverbot des 8 83 Abs. 2 Subh.O. ge-
troffen? 498 fig.
12 — Benutzungsrecht des Verwalters an den
in 8 193 Abs. 2 Subh.O. genannten Gegen-
ständen. Besitzklagen. Konkurseröffnung
zum Vermögen des Schuldners. FM flg.
13 — Darf der Verwalter die von der Z.
umfaßten, beweglichen Gegenstände veräu-
ßern? 502,
14 — 'Verhältniß des Zwangsverwalters zu
den Verträgen des Schuldners. Mieth- und
Pacht-, Dienst-, Lieferungs-, Versicherungs-
verträge. 503 flg., 506.
15 — Der Verwalter hat keinen Anspruch auf
die Hagelschädenvergütung. 505.
16 — Anspruch auf die Jmmobiliarbrand-
schädenvergütung. 505.
17 — Verhältniß des Zwangsverwalters zum
Vollstreckungsgericht. 506 flg.
18 — Pflicht des Zwangsverwalters zur Rech-
nungslegung. 508, insb. Anm.
19 — Umfang der Thätigkeit des Zwangs-
verwalters. 509 flg.
20 — Wann endet die Funktion des Zwangs-
verwalters? 510.
21 — Suspensionsbefugniß des Gerichts.
511.
22 — Ordnungsstrafen des Gerichts §10 flg.
23 — Klage des Vollstreckungsgerichts gegen
den Verwalter. 513.
24 — Haftung des Zwangsverwalters für
Schadeilsersatz. 514.
25 — Einwendungen des Verwalters gegen
Verfügungen des Vollstreckungsgerichts. Be-
schwerderecht. 515.
26 — Einfluß der Beendigung des Zwangs-
verwaltungsverfahrens auf das Recht des
Verwalters zur Forterhebung der bis da-
hin noch unerhobenen Früchte. 515 flg.
27 — eines ideeller» Grundstückslheils. Um-
fang des Befriedigungsrechts des Gläubi-
gers, wenn seine Hypothek aus dem ganzer»
Grundstück eingetragen, dieses selbst aber
nur zu einem Theile in Z. genommen ist.
Umfang des Rechtes bei Zwangsversteige-
rung eines ideellen Theils. 456 flg.
Zwangsvollstreckung s. Anfechtung II, 3. Kran-
kenversicherung.
1 __ Gegen Beschlüsse, welche in dem nur
Sachregister.
zur Vorbereiturrg der Z. dienenden Ver-
fahren getroffen werden, insbesondere die
Ertheilung vorr Zeugnissen der Rechtskraft
oder Vollstreckbarkeit betreffen, findet ein-
fache Beschwerde statt. 1214, 2523.
2 — Unabänderlichkeit des die Z. einstellen-
den Beschlusses durch den Jnstanzrichter
von der Zustellung an die Parteien an.
115.
3 — Beendigung der Z. in baares Geld.
229 flg., 780 u.
4 — Pfändung des dem Schuldner gegen eine
Lebensversicherungsgesellschaft zustehe»»den
Anspruchs, wenn die Police ein unvollkom-
menes Jnhaberpapier. Indossamente auf
Police»» ohne Orderklausel. 637 flg.
5 — Hat der Kläger, der gegen eine Zug-
um Zugleistung die Verurtheilung des Be-
klagten erlangt hat, vor Ertheilung der voll-
streckbare»» Ausfertigung nach §§ 664, 667
CPO. uachzuweisen, daß er d»e ihm oblie-
gende Leistung erwirkt oder den Gegner ii»
Ännahineverzug gesetzt habe? Einwendun-
gen des letztere»», daß er die Gege»»Ieistung
»»icht ordnungsmäßig erhalten habe. Aus-
legung einer Vereinbarung nach billiger»»
Ermessen, nicht nach Willkür einer Partei.
305 flg.
6 — Einwendungen nach § 685 CPO. 240.
7 — Einwendungen nach 8 686 CPO. 574flg.
Zweigniederlassung.
1 — DieZ.Abh. von Schulze. L6§flg., S§9flg.
2 — „Niederlassung" des Kauf»na,»ns. „Haupt"-
Handelsniederlaffung. Zum Begriffe. 266
flg.
3 — Niederlassung der Vollkaufleute, welche
ihr Geschäft im Umherziehen betreiben?
26810.
4 — Zum Begriffe der Z. Andere Bezeich-
nungen. 270 flg., 272i», 652?.
5 — Können die von der Z. aus abzuschlie-
ßenden Geschäfte von denen, welche von
der Hauptniederlassung aus abgeschlossen
rverden, generell verschieden sein? 275.
6 — Erkennungsmerkmale 276 flg.
a) — Datum der Errichtung. 276.
b) — Umfang des Geschäftsbetriebs. Be-
triebskapital. 277, 279.
c) — Geschäftsbücher. Korrespondenz. Ge-
. schäftsabschlüsse. 277.
d) — Räumliche Lage i,n Verhältniß zur
Ha»»ptniederlassu»»g. 282 flg.
7 —, Folgen des Vorhandenseins einer Z. 276.
8 — der Versicherungsgesellschaften, insbeson-
dere ausländischer Versicherungsgesellschaften
im J»»la»»d. 278, 281 flg.
9 — Firma der Z. Bedeutung des Zusatzes
nach Art. 21 Abs. 2 HGB. 284 flg., 289.
10 — Verwaltung der Z. 288 flg.