Alphabetisches Sachregister.
Arkun-enprozeß.
— Der Grundsatz freier Beweiswürdigung
gilt auch im U. 651.
Artheil s.'Beschwerde 2. Kosten 4—7. Rechts-
kraft. Zeuge 5.
1 — Fassung des Urtheilstenors s. Anfechtung
II, 3. Handlungslehrling 1. Offene Handels-
gesellschaft 5. Schiedsvertrag 2.
a) — bei Klagabweisung infolge Tilgung
des Klaganspruchs durch Aufrechnung.
438, 441.
2 — Auslegung der Urtheilsformel. Anspruch
aus einem auf Begründung einer Gesell-
schaft gerichteten Vertrage nach Eröffnung
des Konkurses zum Vermögen desjenigen,
in dessen Geschäft ein andrer eintreten sollte.
2656.
3 — Grenzen der Zulässigkeit der Aenderung
eines durch bedingtes Endurtheil auferlegten
Eides. Die Unerheblichkeit des zu berichti-
genden Umstandes darf nicht den Gegen-
stand neuer Beweiserhebungen bilden. 107
flg.
4 — Berücksichtigung von Geständnissen des
Gegners des Schwurpflichtigen im Schwö-
rungstermine. Unzulässigkeit neuer Begrün-
dung der durch rechtskräftiges bedingtes
Endurtheil zum Eide verstellten Einrede.
109.
V.
Vater s. Konkurs 6.
Vrrdingungsvertrag s. Handelsgeschäft 2. Kauf-
vertrag 4,5. Theater 4. Zwangsverwaltung
14.
1 — oder Lieferung einer Quantität vertretbarer
Sachen? Lieferung von Kleidungsstücken
nach Maß. 460».
Vergleich.
— Ein prozeßgerichtlicher V. wirkt in pro-
zessualer Beziehung nicht durchaus wie ein
Urtheil. 3146.
Verjährung s. Mahnverfahren. Verwaltungsbe-
hörde.
1 — Unterbrechung der V.
a) — durch Anmeldung einer Forderung im
Konkurse. 629 flg.
b) — durch Klagerhebung. Mangel eines ge-
setzlichen Erfordernisses der Klagschrift. 627,
5M632, 635.
verlagsbuchhandler s. Zeuge 2.
Vrrlöbuiß s. conckictio ob causam finitam 1.
Vcrmuthung s. Form 11. Leben 6. Mäklerver-
trag 2.
Vcrsaummßurthril s. Beweisaufnahme 1. Eid
3. Wucher.
Vcrschiffungszeit s. Kaufvertrag 20.
Verschollenheit.
1 — nach dem Deutschen BGB. 261 flg.
2 — Beweislast. 262.
3 — Todeserklärungsurtheil. 263.
Archiv für Bürger!. Recht u. Prozeß. VII.
801
4 — Wirkung der Todeserklärung, insbesondre
für die Ehe des Verschollenen. 263 flg.
5 — Wiederverheirathung des Ehegatten des
Verschollenen. Liegt der Thatbestand der
Bigamie vor, wenn die neue Ehe giltig ist,
weil ein Gatte in bona ficke? 264.
Verschulden s. Agent 1. Konventionalstrafe 2.
Negatorienklage 1. Versicherungsvertrag 2.
Rathertheilung 2. Verwaltungsbehörde.
Versicherungsvertrag s. Agent 1. Vertrag 5.
Zwangsverwaltung 14. Zweigniederlassung 8.
1 — Strenge Auslegung der Bestimmungen
eines V. 569, 583*.
2 — Falsche Fütterung von Pferden als Grund
der Verwirkung eines Viehversicherungs-
vertrags. Wartung der Pferde. Grobe Fahr-
lässigkeit. Haftung für Verschulden Dritter.
529 flg.
3 — Versicherung imaginären Gewinns. Be-
griffliches. 7696.
4 — Wahrung der in einem V. bestimmten
Präklusionsfrist für Beschreitung des Rechts-
wegs seiten des Versicherten. „Beschreiten
des Rechtswegs" durch Klagerhebung bei
einem unzuständigen Gerichte? 583*.
5 — Vertragsmäßiger Verzicht auf die Be-
schreitung des Rechtswegs enthalten tu Ver-
sicherungsbedingungen. Unterschied von der
Vereinbarung eines schiedsrichterlichen Ver-
fahrens. 667 flg.
Versiümmelungsentschadigung.
— Stillschweigender Verzicht auf die V. 732.
Vcrtheidigung s. Verwaltungsbehörde,
vertrag.
1 — Vertragsanerbieten.
a) — Rechtzeitigkeit der Annahme. Für die
Bemessung der Frist ist die Willensab-
sicht der Betheiligten bei ihrer Erwirkung
und Bewilligung maßgebend. Die Folgen
der Nichteinhaltung der Frist bestimmen
sich nach bürgerlichem Recht. 51 flg.
b) Vertragsangebot durch Zusendung von
Preislisten. 60 flg.
c) — Stillschweigen auf einen Vertragsan-
trag. Handelsbrauch, nach welchem der
Empfänger des Antrags zur Antwort ver-
pflichtet ist. Rücksendung des Auftrags
durch Aufgabe des Antwortbriefes zur
Post. 389 flg.
ck) — Auftrag im Sinne von Art. 323 HGB.
und Vertragsanerbieten. 390.
e) — Rechtswirkung einer telegraphisch an-
genommenen brieflichen Offerte nach dem
Deutschen BGB. 327.
2 — Bedeutung der Vereinbarung im Papier-
handel, daß die Waare „auf successive Ab-
forderung" zu liefern ist. 63 flg.
3 — Kündigung eines V., durch den jemand
einem andern den Alleinverkauf eines Ar-
tikels auf unbestimmte Zeit übertragen hat.
73 flg.
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