Alphabetisches Sachregister.
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b) — Rechtsirrthum des Konkursverwalters.
Durch Z 74 KO. ist bezüglich der von
ihm zu vertretenden Sorgfalt einheitliches'
Recht für das Deutsche Reich geschaffen.
652«.
2 — Anforderungen an eine wirksame An-
meldung einer Forderung. Eine nicht form-
gerechte Anmeldung ist unwirksam, auch
wenn im Prüfungstermine der Formmangel
nicht besonders gerügt wird. Unzulässigkeit
einer Klage auf Feststellung einer nicht ge-
nügend angemeldeten, bestrittenen Forde-
rung. 629 flg.
3 — Bedeutung der Eintragung einer Forde-
rung in die Konkurstabelle. 633.
4 — Aussonderungsanspruch s. Feststellungs-
klage 2t>.
a) — Der Aussonderungsanspruch im K.
kann auch auf einen auf die Sache be-
züglichen Anspruch des Gläubigers ge-
stützt werden. 69.
5 — Absonderungsrecht s. Mielhvertrag 1.
a) Schließt das Auftreten als Konkursgräu-
biger oder die vorbehaltlose Anmeldung
einer Forderung im K. schon einen Ver-
zicht auf das etwa mit der Forderung
verbundene Absonderungsrecht in sich?
220 flg.
b) — Absonderungsrecht der Nachlaßgläubi-
ger im K. der Erben. Behandlung des
Absonderungsrechts nach früherem und
jetzigem Konkursrecht. Verjährung nach
88 2342, 2339 BGB., 219 flg.
6 — Vorrecht des Kindes, dem eine Forde-
rung an den Vater zusteht, in dessen K.,
wenn die Forderung der Verwaltung des
Vaters kraft Gesetzes unterlegen hatte.
588*°.
7 — Zwangsvergleich.
a) — Gesichtspunkte für Verwerfung eines
Zwangsvergleichs nach 8 173 KO. Ueber-
stimmung der ablehnenden Gläubiger
durch den mit dem Gemeinschuldner ver-
wandten Hauptschuldner. Außerachtlassung
des Nachforderungsrechts. 118 flg.
b) — Die Kosten des Zwangsvergleichsver-
fahrens gehören nicht zu den Massekosten.
119.
Lonkursglaubiger f. Anfechtung I, 2.
Lonkurstadelle f. Konkurs 3.
Konkursverwalter s. Konkurs 1.
Konventionalstrafe.
1 — Hat der Promissar, der die für den Fall
einer Zuwiderhandlung vereinbarte K. nicht
wählt, einen Anspruch auf Unterlassung oder
nur auf Schadensersatz? 564 flg.
2 — Entschuldigt Jrrthum über den Inhalt
einer Vertragsbestimmung ein Zuwiderhan-
deln gegen diese? Verschulden 651«.
3 — Auslegung. Stillschweigende Aufhebung
einer K. 738 flg.
Losten s. Berichtigung des Urtheils. Kosten-
festsetzungsverfahren. Zurückhaltungsrecht 1.
1 — Theilweise Rückzahlung des Kostenvor-
schusses vor Beendigung der Instanz bei
Rücknahme oder Einschränkung eines Rechts-
mittels? 782**.
2 — Die Nichtzahlung des dem klagenden'Aus-
länder auferlegten Vorschusses hindert mdjt
den Fortbetrieb des Prozesse; durch den Be,
klagten 117.
3 — Ausländervorschuß, nicht zu erheben von
russischen und österreichischen Staatsange-
hörigen 118, 309, 589".
4 — Die im Verfahren vor dem Amtsgerichte
erwachsenen K. sind als Theil der beim
Landgerichte entstandenen zu behandeln,
wenn die Verweisung ans Landgericht auf
Grund von 8 467 CPO. erfolgte, nicht wenn
sie gemäß 8 466 CPO. geschah 580.
5 — Entscheiduilg über die Prozeßkosten,
wenn Klage und Widerklage erhoben ist, und
die Klage durch Theilurtheil zurückgewiesen
wird. Entscheidung über die einem Neben-
intervenienten erwachsenen Kosten 457 flg.
6 — In der Anordnung des Urtheils, daß
die K. gegen einander aufgehoben seien,
liegt zugleich der Ausspruch der Tragung der
Gerichtskosten seiten der Parteien zu gleichen
Theilen 314*.
7 — Eine gesonderte Kostenberechnung findet
für die Anschlußberufung nicht statt 782*«.
Kostenerstattung.
— Erstaltungsfähigkeit der Kosten der Reise
der Partei zum Schwörungstermine bei Un-
terlassung eines Antrags nach § 441 CPO.
106 flg.
Kostcnfestsetznugsverfahrcn.
1 — Zweck desselben 575, 577.
2 — Unabänderlichkeit des Kostenfestsetzungs-
beschlusses durch den Jnstanzrichter mit der
Zustellung des Beschlusses an die Parteien
113 flg.
3 — Im Anwaltsprozesse ist für das K. die
Beibringung einer Vollmacht nicht erforder-
lich 412.
4 — Geltendmachung von Kompensationsan-
sprüchen durch Klage nach 8 686 CPO. ge-
genüber dem durch den Kostenfestsetzungs-
beschluß festgestestten Anspruch auf Erstat-
tung von Prozeßkosten 574 flg.
Krankenversicherung.
— Rechtliche Natur der nach 8 26 a Abs. 2
Ziff. 2 a des Krankenversicherungsgesetzes
vom 10. April 1892 zulässigen Ordnungs-
strafen. Zulässigkeit des Rechtswegs? Bei-
treibung derselben 98 flg.
Krankheit s. Schadensersatz 2.
Kündigung *f. Vertrag 3.
Kundschaft s. Unlauterer Wettbewerb 3.
Kuppelei s. Negatorienklage 2.