Full text: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 7 (1897))

2. Abhandlungen

2.1. Die Patentertheilung

i

Abhandlungen.
Die Patentertheilung?)
Vortrag, gehalten in der Juristischen Gesellschaft zu Wien am 27. Januar 1897.
Von vr. Schanze in Dresden.
Hochansehnliche Versammlung! '
Als die ehrenvolle Aufforderung an mich erging, vor Ihnen ein patent-
rechtliches Thema zu behandeln, konnte ich über die Wahl desselben nicht lange
zweifelhaft sein. :
Soviel vom bisherigen Rechte abweichende Vorschriftelt das neue österreichische
Patentgesetz auch enthält, eine Neuerung überragt alle anderen: die Einführung
der Vorprüfung. Ich greife deshalb vielleicht nicht fehl in der Annahme- daß
Sie der Patentertheilung, wie sie sich künftig nach dem Systeme der Vorprüfung
gestalten wird, besonderes Interesse entgegcnbringen.
Und was andrerseits könnte mich berechtigen, vor Ihnen das Wort zu ergreifen,
wenn ich mich nicht darauf berufen dürste, daß ich einige Jahre als Abtheilungs-
vorsitzender des Kaiserlichen Patentamts in Berlin an der Patentertheilung auf
Gmnd vorheriger Prüfung Theil genommen und praktische Erfahrungen ge-
sammelt habe. : '.
Ihr Interesse wie meine Legitimation weisen mich so übereinstimmend auf
das Thema: - -

*) Des Näheren auSgeführt und begründet sind die folgenden Darlegungen in den
Abhandlungen:
„Erfindung und Entdeckung", Hirth's Annalen des deutschen Reichs für Gesetzgebung,
Verwaltung und Statistik, 80. Jahrgang; das betreffende Hest erscheint demnächst.
„Was sind neue Erfindungen und Muster?" Glasers Annalen für Gewerbe- und Bau-
wesen, Bd. 87 S. 188 flg.
„Die offenkundige Vorbenutzung von Erfindungen und Gebrauchsmustern", Archiv für
bürgerliches Recht Bd. 11 S. 26 flg. •
„Was find gewerblich verwerthbare Erfindungen?" Grünhut's Zeitschrift für das Pri-
vat- und öffentliche Recht der. Gegenwart Bd. 28 S. 31 flg.
„DaS Erfinderrecht", Glasers Annalen re. Bd. 38 S. 13 flg. -
„Das xatentrechtliche Einsxruchsversahren", ebenda Bd. 34 S. 259. flg. . ^
„Die Entscheidung über die Patentfähigkeit im Patentertheilungsverfahren nach
deutschem Gesetze und österreichischem Entwürfe", ebenda Bd. 89 S. 41 flg.
Archiv für Bürger!. Recht ».Prozeß. VII. \- 1

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