27.3.
Meisner, Chr., Rechtsanwalt, Die Vorschriften des B.G.B. über die Viehgewährschaft.
(Amtsrichter Coermann)
27.4.
Münchmeyer, K., Landgerichtsrath, Haftung des Erben und Miterben für die Nachlaßverbindlichkeiten nach dem B.G.B.
(Amtsrichter Coermann)
27.5.
Schneider, B., Landgerichtsrath, Rechtsregeln des Viehhandels nach deutschem Rechte.
(Amtsrichter Coermann)
784
Literatur.
Der allgemeine Theil behandelt den Erbfall, Erbschaftserwerb, die Erbengemeinschaft,
das Verhältniß der Erben zu den Erbschaftsgläubigern, den Erbschaftsanspruch und -kauf.
Ein zweiter Theil soll die gesetzliche Erbfolge, das Testaments- und das Pflichttheilsrecht,
den Erbvertrag und die Geschäfte des Nachlaßgerichts umfassen.
Haftung -es Erben und Miterben für -Le NachlatzverbLndlichkeLten nach dem
B.G.B. von K. Münchmeyer, Landgerichtsrath in Hannover. Hannover 1899.
Verlag von C. Meyer. 81 S. Preis 1 Jl 50
Die unklare Stellung des B.G.V.'s und seiner Materialien zu einer der wichtigsten
Fragen des praktischen Lebens, der Erbenhastung für Nachlaßschulden, hat bereits eine eigene
Literatur hierzu entstehen lassen, in der es nicht an widersprechenden Ansichten fehlt. Unbe-
kümmert um diese Literatur entwickelt.Verfasser aus dem B.G.B. mit dessen Materialien
sowie auf Grund seiner praktischen Erfahrungen als Nachlaßrichter die Grundbegriffe des
neuen Rechts. Unter Widerlegung der widerstreitenden Ansichten ist er vor Allem bestrebt,
das dem Gesetze zu Grunde liegende System klar zu legen. Auf Einzelheiten einzugehen
wird erst Zweck haben, wenn unsere höchsten Gerichte eine feste Auslegung geschaffen
haben werden.
Rechtsregelir -es Viehhon-els nach deutschem Rechte von K. Schneider, Land-
gerichrsrath in Kassel. München 1899. K. G. Beck'sche Verlagsbuchhandlung. 200 S.
Preis 2 M 50
Die Vorschriften -es B.G.B.'s über -ie Viehgewährschaft nebst der Kaiserlichen
Verordnung vom 27., März 1899 von Ehr. Meisner, Rechtsanwalt in Würzburg.
Handausgabe mit ausführlichen Erläuterungen und Sachregister. München 1900
I. Schweitzer's Verlag. Lieferung I. 80 S. (Das ganze Werk soll 2 Lieferungen
umfassen und 3 Jl kosten.)
Die beiden Ausgaben behandeln das Viehgewährschastsrecht in grundverschiedener
Weise. Der durch seine Bearbeitung des bisher in Hannover geltenden bezüglichen Rechts
sowie seine Mitwirkung bei Abfassung der neuen Bestimmungen bekannte Herausgeberder
ersteren Arbeit hat das neue gemeine deutsche Recht in zusammenhängender, leicht verständ-
licher und durch keinerlei Literaturangaben unterbrochener Darstellung entwickelt. Dabei ist
nicht nur das B.G.B. und die ergänzende Kaiserl. Verordnung vom 27. März 1699, sondern
auch die ganze übrige Reichsgesetzgebung, insbesondere das Kaufrecht des H.G.B.'s in Betracht
gezogen. Für den praktischen Gebrauch geschrieben befaßt sich die Arbeit mit dem Inhalte
der geltenden Vorschriften und ihrer praktischen Verwendung. Zahlreiche Beispiele dienen
zur Erläuterung und machen .— zumal bei der häufigen Wiederkehr derselben Fragen — das
Buch zu einem willkommenen Hülfsmittel.
Meisner's Kommentar strebt demselben Ziele zu, indem er außer den einschlägigen
Bestimmungen die Literatur in eingehender Weise benutzt und anführt, aus der er die über-
sichtlichen Erläuterungen zu den einzelnen Paragraphen geschöpft hat. Die Verweisung des
8 481 B.G.B. auf die allgemeinen Kaufbestimmungen des B.G.B. hat ihn zu deren wörtlicher
Aufnahme neben den 88 462 flg. veranlaßt, wobei die geänderten Vorschriften durch besonder»
Druck kenntlich gemacht sind. Der Gebrauch des Buches ist dadurch wesentlich erleichtert.
Mülhausen i./S. W. Coe.rmann, Amtsrichter.