Full text: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 10 (1900))

24.2. Eger, Dr. G., Das Reichshaftpflichtgesetz.

24.3. Münsterberg, Dr. E., Die Armenpflege.

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Literatur.

Für den Gebrauch des Werkes wird btefe Einrichtung gewiß von Werth sein, wenn
sich auch zweifeln läßt, ob der Herr Verfasser nach der bezeichneten Richtung nicht etwas zu
weit gegangen sei.
Bei den Erläuterungen hat sich derselbe keineswegs darauf beschränkt, den Inhalt
der Materialien zu verwerthen, er hat vielmehr den Stoff wissenschaftlich gründlich verarbeitet
und mit bestem Erfolge den Sinn und die Tragweite der einzelnen Vorschriften nach allen
Seiten klar zu legen sich angelegen sein lassen. Was die Litteratur aus älterer und neuerer
Zeit bietet, ist sorgfältig berücksichtigt, die Darlegungen sind klar geschrieben und übersicht-
lich geordnet, ein gutes Sachregister ist beigegeben.
Das Werk ist in erster Linie für den Gebrauch in Preußen bestimmt, dessen parti-
kularrechtliche Normen allein neben den reichsrechtlichen berücksichtigt sind. Da aber der
Schwerpunkt durchaus in den letzteren liegt, so wird das Werk sich auch für alle anderen
Bundesstaaten zum Studium und zum Gebrauch in der Praxis als sehr brauchbar und werth-
voll erweisen. Hoffmann.
Die Armenpflege von vr. E. Münsterberg. Berlin. Verlag von Otto Liebmann.
1897. 213 S. Preis 3 Jl.
Die vorliegende Arbeit des auf dem Gebiete der Armenfürsorge schon wiederholt
litterarisch hervorgetretenen Herrn Verfassers möchte allen denen dienen, welche infolge ihrer amt-
lichen Stellung oder aus persönlicher Neigung die Linderung der Noth der Entbehrenden in
unserem Volke sich angelegen sein lassen. Sie will ein Leitfaden für die praktische Armen-
pflege sein, und sie erreicht diesen Zweck auch vollkommen, indem sie in anregender und
gemeinfaßlicher Darstellung nach einer das Wesen der Armuth und ihrer einzelnen Zustände
behandelnden Einleitung unter Berücksichtigung der geschichtlichen Entwickelung eine er-
schöpfende Uebersicht über die so verschiedenen Formen der öffentlichen Armenpflege und der
privaten Wohlthätigkeit giebt.
Eine werthvolle Bereicherung des Buches bildet die am Schlüsse beigegebene Zusammen-
stellung der vorhandenen deutschen und der wichtigsten fremdländischen Litteratur des Armen-
wesens. Bezirksassessor Or. Oertel-Annaberg.
Das Reichs-Haftpflicht-Gesetz von Regierungsrath Dr. G. Eg er. 5. Aufl. Hannover.
Helwing'scher Verlag. 1900. -624 S. 14 Jl.
Der bekannte Kenner des deutschen Eisenbahnrechts hat bereits eine ganze Bibliothek
zu demselben geschaffen. Zu den verbreitetsten Arbeiten gehört der gründliche und umfang-
reiche Kommentar zum Reichs-Hastpflicht-Gesetze, dessen fünfte Auflage jetzt vorliegt. Dem
langen und heißen Kampfe, der dem Erlasse des Gesetzes voranging und dessen glänzende
Durchfechtung dem verstorbenen Minister Dr. Falk ein rühmliches Andenken bewahren wird,
ist ein Wettstreit von Kommentaren gefolgt, wie solchen bis dahin auch weit umfangreichere
Gesetze nicht aufzuweisen halten. Ihre Bedeutung ist allerdings durch die überaus reiche
Rechtsprechung, welche die Streitfragen bald in bestimmte Bahnen geleitet hat, allmählich
mehr und mehr gesunken und der vorliegende der einzige, der eine Reihe von Auflagen erlebte und
jetzt noch gebraucht wird.
Das Einführungsgesetz zum B.G.B. hat im Art. 42 eine Reihe wesentlicher
Aenderungen gebracht, welche die bisherigen Darstellungen nahezu entwerthen: Neben der
kleinen Textausgabe des Unterzeichneten (Verlag von Siemenroth u. Troschel) ist die neue
Auflage die einzige Bearbeitung, welche den Rechtsstandpunkt nach dem 1. Januar l. I.
erörtert.
Egers Werk ist ein Nachschlagebuch größten Umfangs, welches das Nachschlagen der
Gesehmaterialien, Rechtsprechung und Litteratur gleichmäßig entbehrlich macht. Alle wichtigeren
Ausführungen in der Kommission sind wörtlich ausgenommen. Die Entscheidungen sind

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