556 XIV. Elvers, über Romagnosi's Schriften.
»oft theuer erkauften Erfahrungen eines Landes, wie die Lom-
»bardei, zu Rathe zu ziehen. Ein zuverlässiges Urtheil dar-
»übcr, in welchem Maaße Einrichtungen dieses Landes auf
»Deutsche Verhältnisse sich anwenden lassen, muß am Sicher-
»sten durch eine allgemeine Verbreitung der Bekanntschaft mit
»dem Rechtszusiande desselben begründet werden. Um' eine
»solche Verbreitung unter dem großen Publicum zu bewirken,
»hat der Herr Minister des Innern und der Polizey, Frei-
»herr von Rochow, dem Uebersetzer befohlen, die Schriften
»des Mailänder Advocaten Romagnosi über Wasserrccht zu
»übertragen, die zur Verbreitung dieser Kenntnisse vorzüglich
»geeignet schienen, da sie in Mailand selbst große Autorität
»haben.«
Diese Gesichtspunkte waren es nun auch, welche eine
Kritik der leitenden Rechtsansichten Romagnosi's, ein Her-
vorheben der wichtigsten praktischen Bemerkungen desselben,
und eine Uebersicht der Bewässerungsverhältnisse OberJtaliens
hauptsächlich nach Romagnosi's zerstreuten Mittheilupgen
als Anhang zu dem vorhergehenden Aufsatze über das Römi-
sche Wasserrecht zweckmäßig erscheinen ließen, zumal, wie Ru-
mobr?) höchst wahrscheinlich gemacht hat, wir in der Lom-
bardischen BewässerungsCultur nur ein Denkmal des höhern
2) Reise durch die östlichen Bundesstaaten in die Lombarde»), und
zurück über die Schweiz und den obern Rhein, in besonderer Be-
ziehung auf Völkerkunde, Landbau und Staatswirthschast, von C.
Fr. v. Rumohr. Lübeck, 1838. 276 S. -Dessen Belege zur Reise
durch die Lombardey«, welche besonders herausgegebcn, uns aber
leider noch nicht zugegangen. — Diese Schrift hat das große Ver-
dienst, den zuerst von Burger (Reise durch OberJtalien, 3 Thle)
dem Deutschen Publicum näher gerückten Gegenstand, die Lombar-
dischen Bewässerungsanstalten, von Neuem auf geistreiche und an-
schauliche Weise angeregt, und namentlich auf Romagnosi's
Schriften aufmerksam gemacht zu haben. Wir werden weiter un-
ten auf die Ergebnisse jener Reise zurückkommen.