Full text: Themis <Göttingen> (N.F. Bd. 1, H. 1 (1838))

v J10 IV. Aarons, über den Beweis
hörigen Belegen. Darnach betrug der AuctionsErlüs nach
Abzug der AuctionsKosten, 6499 Rthl. 2372 ß N.7§
Davon hatte W.
a) durch successive bis November
1806 an die v. 8—schen ErbJntercffen-
tcn geleistete und vom Beklagten aner- '
kannte, Zahlungen getilgt 4489 Nthl. 2ß
Er behauptete ferner
b) daß er dem Beklagten laut
dessen Quitung vom 20. July 1806, >«) .
baar abgeliefert habe 1000 Rthl.
Auch ergab sich
c) daß W., die Summe von. 1010 Rthl. 2l7r ß
. ' 6499 RthllH/^
dadurch, daß er 'sie' den v. 8— schen Erben anderweitig zu
Gute verrechnet, wirklich getilgt hatte.
Hieraus folgerte W., daß, da solchemnach der Auctions-
Erlös bereits vollständig gedeckt erscheine, die wieder- aufge-
fundene Quitung vom 1. July 1806 (not. 12.) aber noch
überdies eine Zahlung von 1000 Rthl. ergebe, eine Zuvielzah-
lung auf diesen Betrag von ihm erwiesen sey. —
Dieser Beweis war jedoch auf jeden Fall verfehlt. Denn
um eine Zuvielzahlung ' öon 1000 Rthl. darzulcgen, mußten
in substrato jrt»d Dinge vereint nachgcwiesen werden;
nämlich
1) daß die beiden Quitungen vom 1. und 20, July 1806
(not. 12 und 14.) von zwei verschiedenen Zahlungen jede
zu 1000 Rthl. redeten. Grade dies hatte nämlich der Beklagte
bestritten und vielmehr behauptet,' daß auf beide Quitungen
im Ganzen nur eine Zahlung von 1000 Rthl. erfolgt sey.

14) »Der Herr Pastor B. hat mir Namens des Hr. W. von dem Er-
löse aus der 8—er Auction Eintausend Lhaler 71% zu behändigen
die Güte gehabt, welches ich hiedurch quitirend bescheinige, bl. bl.
den 2V. July l 806. v. W.

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