Full text: Themis <Göttingen> (N.F. Bd. 1, H. 2 (1840))

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VI. Zur neusten
nun kn einer, so zahllose Fälle verschiedener Art darbl'etenden
Materie fast unmöglich bleiben muß, alles Vorkommen im
Einzelnen wissenschaftlich zu bestimmen und zu claffificiren:
so bleibt doch eine andere Art der Ausführlichkeit solcher Lehren
des PrivatRechts wünschenswerth, nämlich ^die, mittels wel-
cher die leitenden Grundsätze in ihrer nächsten
Verzweigung zu den verschiedenen Classen der
Einzelfälle nachgewiesen werden. Denn ohne dies
wird von Sachführern und Richtern nur zu leicht in demjenigen
gefehlt, was ein lebendiges Recht sie leider nicht mehr lehrt,
nämlich darin: »das Jus auf das Factum wohl zu appliciren.«
Wer zwar Quellen und Geschichte des Rechtes aufs beste inne-
hat, die Subsumtion des allgemeinen Satzes auf das einzelne
Vorkommen aber nicht zu machen versteht, kann in der Praxis
ebensowenig für brauchbar gelten, als wer ohne Verständniß
der Quellen und der Geschichte des Rechts handwerksmäßig
oder doch beschränkt den Buchstaben des vorliegenden Gesetzes
mit bloß tastender Geschicklichkeit auf einen Einzelfall anwendet.
Werke, wie das vorliegende, dienen zur Vermittlung die-
ser Extreme, und ohne solche Vermittlung wird es allerdings
niemals wieder ein lebendiges Recht in Deutschland geben.
, Eingctheilt ist das Buch von Treit schke in vier Ab-
schnitte, von denen der erste die Schließung, der zweite die
Erfüllung des Kaufs, der dritte die übrigen Folgen der Ein-
willigung und die der Erfüllung abhandelt; der vierte spricht von
der Aufhebung des Vertrags besonders aus gesetzlichen Gründen.
Endlich gibt der Anhang eine sehr passende Zugabe: »vom
Tauschgeschäfte.« Der bescheidene Verfasser redet in dem Vor-
worte von dem Zwecke und der Einrichtung seines Buchs auf
die einsichtsvollste Weise, und wir können ihm nur dankbar
verpflichtet sein, uns zugleich von dem sehr mittelmäßigen
Westphal befreiet zu haben, der für Manche bisher die ein-
zige Hülfe in dieser Lehre war.
E Zum Beweise, wie sehr wir die Leistung des Verfassers
schätzen, gehen wir einige Punkte genauer durch, bei denen

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