Full text: Themis <Göttingen> (Bd. 1 (1828))

Bundesgeseßgebung gegen den Nachdruck. 265
stkg über die Nachdruckssache aussprachen) daß bereits
im Jahre 1823 die meisten Stimmen, und zwar
nicht im Plenum, sondern in der gewöhnlichen engem
Bundesversammlung abgegeben waren 09) und schon
von der Festsetzung eines Termins zur definitiven
Erledigung dieses Gegenstandes die Rede seyn konn-
67) D. 18. Sitz. v. 26.' Juni, 1823, §. 112.: „Nicht erst
wegen der Rechte selbst, ... sondern nur wegen Si-
cherstellung derselben sollen Verabredungen getroffen
werden, was ihre Existenz und allgemeine Anerkennung
- durch alle Staaten des Deutschen Bundes voraussetzt. 7— —
Preußen würde mit seinen nicht zum Deutschen Bunde
gehörenden Provinzen einer (anzuordnenden) Reciprocität
sogleich Statt geben."
68) D. anges. Sitz.: „Die Großherz. Gesandtschaft ist an-
gewiesen, sich denjenigen Abstimmungen anzuschließen,
welche für die Rechte der Schriftsteller und Verleger am
günstigsten ausfallen. . . * Im Uebrigen hat sie zu
erklären , daß der Großh. Hof, von dem Wunsche beseelt,
irgend eine, beruhigende allgemeine Maaßregel gegen das
Unwesen des Büchernachdruckes zur Ausführung kommen
zu sehen, von seiner Seite nicht gesonnen sty, das min-
deste Hinderniß gegen irgend eine Beschlußfassung zu er-
heben, wodurch man sich dem Ziele nähern könnte, und
daß derselbe daher auch alsdann dem beliebt werdenden
allgemeinen Gesetze oder Übereinkunft .seine unbedingte
Zustimmung geben werde, wenn dessen Inhalt in seinen
einzelnen Punkten den Ansichten der diesseitigen Regierung
weniger entsprechend ausfallen sollte."
69) Es fehlten nur noch die Iste Stimme, Oestreich, die
10Le, Holstein-Lauenburg, die 13te, Braunschweig und
Nassau, die l/tte, die beiden Mecklenburgs, und.die 15te,
. Oldenburg, Anhalt, und. Schwarzburg. ; .

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