Full text: Sächsisches Archiv für bürgerliches Recht und Prozeß (Bd. 8 (1898))

6. Entscheidungen

6.1. Entscheidungen des Reichsgerichts und Sächsischer Gerichte.

6.1.1. Nichtverwahrung von Oberlichtfenstern auf einem als Trockenplatz dienenden flachen Dache als Verstoß gegen § 367 Ziffer 12 des Str.-G.B.'s. zur Auslegung von § 26 Theil 1 Tit. 6 des Preuß. Allg. Landrechts.

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Oberlichtfenster. Deff innigen im Sinne von § 86712 beS B.G.B.'s.
daneben nur Rechte, die den Hypotheken verwandt sind, die Grundschulden und die
Revtenschulden. Diese werden auch in die dritte Rubrik auszunehmen sein. Ueber
Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden hoffe ich in einem späteren Bor-
trage noch ausführlicher reden zu dürfen. Daß unregelmäßige Reallasten, also
Rechte mit der besonderem Stellung im Zwangsversteigerungsversahren, die unsere
unregelmäßigen Reallasten auszeichnet, künftig im Allgemeinen nicht mehr bestellt
werden können, folgt aus dem, was ich beim Erbbaurecht und bei den regel-
mäßigen Reallasten über die Behandlung der Rechte in der Zwangsversteigerung
gesagt habe. Daß aber für die bisherigen unregelmäßigen Reallasten die bisherigen
Zwangsversteigerungsgrundsätze auch fernerhin gelten, ergiebt sich aus demjenigen,
was vorhin beim Vorkaufsrecht ausgeführt wurde. Für den Auszug haben wir
aber außerdem einen besonderen Vorbehalt, kraft deffen unser bisheriges Recht
auch auf AuSzugSrechte anzuwenden ist, die nach dem Inkrafttreten des Bürger-
lichen Gesetzbuchs bestellt werden (§ 9 des Einf.-Ges. zum Zwangsvollstreckungs-
gefttz).'
Meine Herren! Das ist dasjenige, was ich über die Grundlage und über
die Einrichtung des Grundbuchs zu sagen mir vorgenommen hatte. ES sind da-
bei noch mancherlei andere Dinge zur Sprache gekommen: Wichtige Grundsätze
des Dismembrationsverfahrens, des Zwangsversteigerungsverfahrens, die Hinzu-
schlagung, die künftige Gestaltung der Abbaurechte, das dingliche Vorkaufsrecht,
das Erbbaurecht, die Reallasten, und Sie werden vielleicht den Eindruck gewonnen
haben, daß das Grundbuch auch künftig eine sehr bedmtungSvolle Einrichtung sein
wird. Und doch habe ich von der Bedeutung des Grundbuchs noch gar nicht ge-
sprochen. Das denke ich vielmehr im nächsten Vortrage zu thun.

Entscheidungen.
Entscheidungen des Reichsgerichts und Sächsischer Gerichte.
Nichtverwahrung von Oberlichtfenstern auf einem als Trockenplatz dienen-
den flachen Dache als Verstoß gegen § 367 Ziffer 12 des Str.-G.B.'s.
Zur Auslegung von 8 26 Theil 1 Tit. 6 des Preuß. Allg. Landrechts.
R.G. VI. Civ.-S. Urtheil vom SS. Oktober 1SS7. VI. 178/97.
Die Klägerin, die als Wirthschasterin bei dem Beklagten im Dienst gestan-
den hatte, war am 10. Juli 1895 beim Wäscheaufhängen auf dem Trockendache
durch ein dort angebrachtes Oberlichtfenster in den darunter befindlichen Raum
hinabgestürzt und hatte dabei erhebliche Verletzungen erlitten. Der von ihr er-
hobene Entschädigungsanspruch wurde in zweiter Instanz (O.L.G. Naumburg) als
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