Volltext: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (4 (1914))

Studien zur Exemtionsgesehichte der Zisterzienser. 93
dem ganzen kirchlichen und sozialen Gefüge der Zeit
mit hingebender Interpretation begriffen und erklärt sein.1)
So griff das Privileg Lucius5 III. zweifelsohne tief in
das Rechtsleben der damaligen Zeit ein. Freilich scheint
es fast, als sei Lucius nun doch nicht der erste Papst ge-
wesen, der den Orden mit dieser inhaltschweren Vergün-
stigung ausstattete. Denn der bereits erwähnte und von
uns übersetzte Passus ,,ordo vester.... illud tamen hacte-
nus de favore et protectione apostolicae sedis obtinuit,
ut nullus in monasteria vel abbates ordinis memorati
quamlibet ecclesiasticam sententiam promeret vel per-
sonas in eodem ordine constitutas excommunicationis vel
suspensionis seu interdicti promulgatione gravaret“ weist
dem ersten Anschein nach auf eine Verleihung, die bereits
vor dem 17. bzw. 21. November 1184 anzusetzen ist.
Diese müßte also während des Pontifikats Lucius’ III.
oder in vorlucianischer Zeit erfolgt sein. Aber wenn uns
auch die Bulle „Monasticae sincelitas disciplinae“ zunächst
die Vermutung nahelegt, es sei bereits früher ein derartiges
Indult ergangen, so ist mir davon, soweit ich die Privi-
legiensammlungen der Zisterzienser übersehe, nun doch
nichts bekannt. Auch aus Jaffe-Loewenfeld, den
ich für diese Zwecke durchmusterte, ist für diese Mut-
maßung kein Anhalt zu gewinnen. Immerhin ist es wohl
möglich, daß die zurzeit unternommenen Untersuchungen
zu den mittelalterlichen Papsturkunden auch in dieser
Hinsicht weiteres Material fördern.2 * *) Und es sollte mich
freuen, wenn diese Zeilen zu einer vorzeitigen Veröffent-
lichung — ich denke allerdings an eine solche, der auch
*) Auch die kirchlichen Zehntansprüche, die im Hochmittelalter
geltend gemacht wurden, verlangen eine eindringlichere historische Er-
klärung, als sie diesen oft zuteil wird. Vgl. meine Auslassungen zu
Christian Neurer, Das Zehnt- und Bodenzinsrecht in Bayern, Stutt-
gart 1898, S. 5, in meiner Schrift Untersuchungen zum Sprachgebrauch
des mittelalterlichen Oblationenwesens, Freiburger theol. Diss., Wöris-
hofen 1913, S. 20 mit Anm. 2.
2) Die von Wiederhold in den Nachrichten der Kgl. Gesellschaft
der Wissenschaften in Göttingen 1906 ff. veröffentlichten Berichte über
Papsturkunden in Frankreich habe ich noch einmal eigens durch-
gesehen, aber das erwünschte Privileg nicht gefunden.

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