Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (4 (1914))

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Bernhard v. Simson,

von Bruns, 'Das Recht des Besitzes im Mittelalter und
in der Gegenwart’ S. 137 ff. nochmals eingehenderer Wür-
digung empfehlen. M. Conrat (Cohn)1) sagt zwar: „Die
Fälschung besteht bei den Gesta Aldrici in der Zuschrei-
bung von falschen Texten an die Lex Romana, also in
dem umgekehrten Verfahren, dessen sich jene Sammlungen
(nämlich die pseudoisidorischen) schuldig machen“. Es
ist ja richtig, daß in den letzteren vielmehr Exzerpte aus
römischen Rechtsquellen in angebliche Papstbriefe oder
fränkische Kapitularien eingeschwärzt sind. Aber (ab-
gesehen davon, daß von den Zitaten aus dem römischen
Recht in den Gest. Aldr. nur einzelne gefälscht sind) kann
ich meine Bemerkungen in einem Punkte2) sogar aus
denen Conrats ergänzen. Er hält es mit Rücksicht auf
die Überschrift V capitula de effectu sententiarum et
finibus litium Pauli sententiarum libri V in den Gesta
Aldrici3) und Ben. Lev. III. 204 dennoch nicht für un-
möglich, daß eine nahe Beziehung zwischen beiden be-
stehe. Dort folgt auf jene Überschrift nämlich nur ein
Kapitel (6) aus dem betreffenden Titel des Paulus; Bene-
dikt gibt hingegen a. a. 0. vier weitere „Kapitel“ dieses
Titels (3, 4, 8, 9) nach der Epitome Aegidii im Zusammen-
hang. „Man möchte meinen“, folgert Conrat scharf-
sinnig, „daß diese vier Kapitel mit jenem fünften die
quinque Capitula ausmachten, welche einer Sammlung an-
gehörten, aus der die Gesta ebenso wie jene Sammlungen
geschöpft haben.“ Sollte diese Vermutung zutreffen, so
würden sich die Fälschungen von Le Mans und Ben. Levita
in der Benutzung römischer Rechtssammlungen noch enger
berühren als ich annahm.
Die Bedeutung der stilistischen Ähnlichkeiten
der Werke von Le Mans mit Benedikt und Pseudoisidor
habe ich früher überschätzt und dies auch bereits zu-
gegeben.4) Sie ist nach den Gegenbemerkungen von Lurz5),
1) Gesch. der Quellen und Literatur des römischen Rechts im
früheren Mittelalter I, 310 N. 2.
2) Vgl. Entstehung 8. 80 N. 3.
3) Charles und Eroger p. 140; Mon. Germ. Concil. II, 841.
4) Sistor. Zeitschr. Bd. 68 (N. F. 32), 8. 209. 5) A. a. 0. 8.49 -56.

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