Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (4 (1914))

Pseudoisidor und die Le Mans - Hypothese.

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Wären die Gesta, wie Havet und einige andere mit
ihm annehmen, wirklich von Aldrich selbst geschrieben,
so würden sie nach meiner Meinung auf die Glaubwürdig-
keit und den Charakter des Bischofs ein schlechtes Licht
werfen. Lurz, der sich gegen Aldrichs Autorschaft aus-
spricht1), glaubt nur annehmen zu sollen, daß er unmittel-
baren Einfluß auf die Abfassung hatte. Das ist in der Tat
sehr wahrscheinlich, aber auch dann wird jener ungünstige
Eindruck höchstens abgeschwächt, nicht aufgehoben.
Die Histoire litteraire de la France2),Waitz im Vor-
wort zu seiner Ausgabe der Gesta Aldrici3), Havet, auf
den die Ansicht von Waitz großen Einfluß geübt hat4),
nehmen an, daß dies Buch, in entschiedenem Kontrast zu
den Actus pontificum Cenomanensium, nur echte oder doch
keine erweislich unechten Urkunden enthalte. Der Neu-
begründer der Diplomatik, speziell der karolingischen Diplo-
matik, Theodor v. Sickel, hatte von den darin inserierten
Urkunden Ludwigs des Frommen nur sieben für echt, vier
für verdächtig bzw. teilweise verfälscht, drei für falsch
erklärt.5) Havet verteidigt alle.6) Auch Lurz scheint
durch Havets „eingehende Untersuchungen“ im wesent-
lichen, wenn auch nicht unbedingt, überzeugt zu sein7), und
Seckel8) sagt, daß Aldrich keiner Fälschung überführt
sei. Immerhin räumt auch Lurz9) ein, daß jene Urkunden
sich zum Teil auf gefälschte Vorurkunden stützen, daß die
Gesta zahlreiche unechte Schriftstücke erwähnen, die in
!) A. a. O. 8. 44f. 2) V, 146-147.
3) Mon. Germ. 88. XV, 1, p. 305 f. 4) Oeuvres I, 274.
5) Vgl. Th. Siekel, Regesten der Urkunden der ersten Karo-
linger (Acta Karolinorum) II an den betreffenden Stellen, besonders
8. 179. 345—346. 397—400. — Die Urkunde vom 20. Februar 840
(Mühlbacher 2 nr. 976; Charles und Froger p. 50ff.) halten übri-
gens auch Waitz in seiner Deutschen Verfassungsgeschichte IV2, 452
N. 1 und Brunner, Deutsche Rechtsgeschichte II, 302 N. 71 für ge-
fälscht. Vgl. auch Lurz 8. 45.
6) A. a. O. p. 295—317. 7) A. a. O. 8. 45; vgl. jedoch unten.
8) Herzog-Hauck, Realenzyklopädie a. a. O. 8. 278. — Auch
Georg Hüffer, Korveier Studien (Münster i. W. 1898), 8. 51 N. 3
meint, daß durch die trefflichen Untersuchungen von J. Havet die
Authentizität der Gesta Aldrici wiederhergestellt sei.
•) 8. 45-46.

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