Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

9.9. Günter, Die römischen Krönungseide der deutschen Kaiser

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Literatur.

her, die Besetzung der Abteien zu verschiedenen Zeiten und in verschie-
denen Ländern zum Gegenstand der Forschung machen. Das Buch
von L6vy-Bruhl tritt als wichtige Ergänzung zu den älteren und
neueren Werken von K. Beyer, Die Bischofs- und Abtswahlen in Deutsch-
land unter Heinrich IV. in den Jahren 1056—1076, Halle a. 8. 1881;
H. Claus, Untersuchung der Wahlprivilegien der deutschen Könige und
Kaiser für die Klöster von ihrer erstmaligen Verleihung bis zum Jahre
1024, Greifswald 1911; J. Polzin, Die Abtswahlen in den Reichsabteien
von 1024—1056, Greifswald 1908; H. Riese, Die Besetzung der Reichs-
abteien in den Jahren 1056—1137, Greifswald 1911; M. Brennich,
Die Besetzung der Reichsabteien in den Jahren 1138—1209, Greifswald
1908. Dazu kommen zahlreiche einzelne Bemerkungen und Beobach-
tungen in den allgemeineren Forschungen von Stutz, Schreiber, To-
mek u. a. (vgl. jetzt am besten: A. Werminghoff, Verfassungsgeschichte
der deutschen Kirche im Mittelalter2, Leipzig 1913).
Skt. Josef b. Koesfeld i. W. M. Rothenhäusler.

Heinrich Günter, Die römischen Krönungseide der deutschen
Kaiser (a. u. d. T.: Kleine Texte für Vorlesungen und
Übungen herausgegeben von Hans Lietzmann, 132. Heft).
Bonn, A. Marcus und E. Weber 1915. II, 51 S.
Die vielerörterte Frage nach der rechtlichen Natur der römischen
Eide des deutschen Königs eignet sich in besonderer Weise zur seminari-
stischen Behandlung im historischen oder kanonistischen Seminar.
Darum ist die Sammlung Günters, welche das Quellenmaterial für die
Zeit von 754 bis 1530 vorlegt, aufs wärmste zu begrüßen, zumal in neuerer
Zeit dem Gegenstand wieder erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet wird.
Ich erinnere an W. Renken, Hat König Albrecht I. dem Papste Boni-
fazVIII. einen Vasalleneid geleistet? 1909, worin gegen A. Niemeier,
Untersuchungen über die Beziehungen Albrechts I. zu Bonifaz VIII.
1900, der Nachweis versucht wird, daß Albrechts I. Eid nur ein er-
weiterter Fidelitäts-Sicherheitseid sei, wenn er auch die Lehnseidformel
stark streife. A. Hessel, Die Vorlage des Sicherheitseides Albrechts I.
im Neuen Archiv 37, 292 ff. bezeichnet den Eid als einen Amtseid, während
R. Moeller, Ludwig der Bayer und die Kurie im Kampf um das Reich
1914 8.157 ff. mit Nachdruck betont, daß die Kurie (vgl. c. un. in Giern. 2,9)
wie die kanonistische Doktrin den Eid Albrechts als Lehenseid angesehen
habe. Eine Ergänzung zu Moeller bildet der in der Festschrift für
Dietrich Schäfer (Forschungen und Versuche zur Geschichte des Mittel-
alters und der Neuzeit, Jena 1915, 8. 6ff.) erschienene Aufsatz von Hein-
rich Günter, Die Krönungseide der deutschen Kaiser im Mittelalter,
welcher begreiflich machen will, „wie die Kaiser das iuramentum leisten
konnten, ohne ihrerseits an Vasallität zu denken“. Die Kurie hat also
ein VasallitätsVerhältnis zur Geltung zu bringen gesucht, während die

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