Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

Kirchliches Abgabenwesen bei französischen Eigenkirchen. 465
keit eine Gegengabe (löngeld)1), jede Leistung eine Gegen-
leistung, durch die sie erkauft wurde. Auch jene Wohltaten,
die spiritueller und liturgischer Natur waren, verlangten
ihre Entschädigung. Schon oben ließ sich dartun, der
Germane vergalt die Eintragung in das klösterliche Ver-
brüderungsbuch (über vitae) mit einer Kirchenschenkung
oder mit ähnlichen Vergabungen.2) So war es folgerichtig,
daß auch die Mühewaltung des Priesters bei der Taufe
nicht minder als bei der Segnung der Pilgerbörse3) und
schließlich bei der Vollziehung des iudicium Gei ihre Lohn-
gabe fand. Erst das Entgelt der Ordalabgabe ließ die be-
rührte Tätigkeit des Ordalpriesters als voll wirksame
Leistung erscheinen.
Diese deutschrechtliche Wertung der Amtshandlungen
der Geistlichen fand im Eigenkirchenrecht eine Steigerung
und zugleich ihre fiskalische Ausprägung. Es ist das be-
sondere Verdienst von U. Stutz, auf diese Dinge hin-
gewiesen zu haben.4) Freilich zeichnete der feinsinnige
Kenner des kirchlichen Benefizialwesens nur die allgemeine-
ren Umrisse der stolrechtlichen Entwicklung. Zu den
Ordalabgaben drang Stutz noch nicht vor.
Erscheinen nun auch diese Ordaleinkünfte als eine
notwendige Folgeerscheinung des hier knapp berührten Ent-
geltlichkeitsgedankens und schließlich auch der Gesamt-
x) Schröder, Deutsche Rechtsgeschichte5, 8. 64 mit Anm. 20,
8. 71 Anm. 63, 8. 321; Stutz, Stolgebühren 8. 69; Schreiber, Kurie
und Kloster II, 8. 151 Anm. 1; Derselbe, Sprachgebrauch des Obla-
tionenwesens, 8. 10.
2) Vgl. oben 8. 436 mit Anm. 1.
3) Zu diesen noch wenig gewürdigten „oblationes perae" vgl.
Schreiber, Kurie und Kloster II, 8. 150. 441. Diese Untersuchungen
wurden noch nicht verwendet bei St. Reissei, Wallfahrten zu Unserer
Lieben Frau in Legende und Geschichte, Freiburg i. Br. 1913, 8. 244ff.,
undbeiMerka. a. O. 8.168 ff. Vgl. im allgemeinen auch noch J. Schmitz,
Sühnewallfahrten im Mittelalter, Bonn 1910 (auch als Bonner phil. Diss.),
und siehe unten einige Quellenstellen.
4) Geschichte des kirchlichen Benefizialwesens 8. 93. 272. 325;
Derselbe, Eigenkirche 8. 27; Derselbe, in den Gott, geh Anz. 1904,
8. 36; Derselbe, Eigenkirche, Eigenkloster (Sonderdruck aus dem
Ergänzungsbande von Herzog-Hauck, Realenzyklopädie3, Leipzig
1912), 8. 10. 14; Derselbe, Kirchenrecht2, 8. 304.
Zeitschrift für Rechtsgeschichte. XXXVI. Kan. Aht. V.

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