Volltext: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (5 (1915))

Kirchliches Abgabenwesen bei französischen Eigenkirchen. 461
des geweihten Bissens, die wahrscheinlich ein altheidnisches
Körnerordal abgelöst hat.1) 'Ohne die Untersuchungen
Köstlers zu kennen, hat sich L. v. Schroeder in seinen
soeben ausgegebenen Studien zur arischen Religion gleich-
falls mit der Entstehungsgeschichte des Ordals beschäftigt,
doch mehr mit der Aufmerksamkeit des vergleichenden
Ethnologen und des Religionshistorikers.2) Auf einzelne
Momente der Veranstaltung eines Ordals ist letztlich Ernst
Mayer in seiner Abhandlung über die Einkleidung im ger-
manischen Recht eingegangen.3) Desgleichen C. Merk in
seiner vielseitigen und farbenfrischen Studie über jene An-
schauungen, die im altfranzösischen Heldenepos über die
Lehre und das Leben der Kirche niedergelegt sind, doch
so, daß sich der zuletzt erwähnte Autor mit der Mitteilung
von Material begnügt, ohne dieses eigentlich zu verarbeiten
und dem Stande der Forschung anzupassen.4)
x) Der Anteil des Christentums an den Ordalien, in dieser Zeit-
schrift XXXIII, Kan. Abt. II (1912), 8. 208ff. Der 8. 212 Anm. 2 nieder-
gelegte Satz: „Die Eucharistie hat heute noch eine gewisse Doppel-
funktion: Der Priester reinigt sich durch sie von (läßlichen) Sünden,
der Laie aber muß zur Tilgung seiner Sünden vorerst beichten“, gibt
den Standpunkt der katholischen Dogmatik und Praxis nicht korrekt
wieder. Denn die Kommunion tilgt auch bei den Laien läßliche Sünden.
2) Arische Religion I (Einleitung, Der altarische Himmelsgott, das
höchste gute Wesen), Leipzig 1914. Siehe hier im Register S. 607 zahl-
reiche Verweise. Von den hier vorgetragenen Ergebnissen halte ich das
nachfolgende fest: „Alles in allem werden wir nicht daran zweifeln können,
daß schon in der arischen Urzeit Gottesurteile mit Feuer und Wasser
und dem geweihten Bissen gebräuchlich waren, und diese Annahme ist
um so wahrscheinlicher, als uns die vergleichende Ethnologie gezeigt hat,
daß die Ordalien bei Völkern auf ähnlicher, primitiver Kulturstufe fast
über die ganze Erde hin verbreitet sind“ (8. 269). Vgl. in dieser Richtung
auch Edward Lehmann, Erscheinungswelt der Religion bei Schiele-
Zscharnack, Religion in Geschichte u. Gegenwart II, Sp. 497ff. und
besonders Sp. 572.
3) In der Festschrift für Wach, Leipzig 1913, II, S. 33f., 8. 88ff.
4) A. a. O. S. 117, 144, 153, 162, also an mehr Stellen, als das
Register (8. 329) erkennen läßt. Über diese Arbeit siehe auch oben 8.436
Anm. 3 zu 8.434. — Zur neueren Ordalliteratur sei noch bemerkt, der
von R. Hübner und K. Lehmann gearbeitete Artikel „Gottesurteil
in J. Hoops, Reallexikon der Germanischen Altertumskunde II, Straß-
burg 1914, Sp. 320ff., hat die Forschungen von Coulin, Franz und
Köstler noch nicht berücksichtigt. — Im Anschluß an die Dissertation

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