Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (9 (1919))

310

Miszellen.

Weiheämter, insbesondere Diakonat und Subdiakonat aber auch
Akolythat, Exorcistat und gar Ostiariat als bloße Titularämter vor-
kamen, halte ich vom rechtsgeschiehtlichen Standpunkt aus für ganz
ausgeschlossen. Derartige Möglichkeiten stellen sich nie schon in den
Anfängen, sondern meist erst viel später ein, sie sind bereits Ent-
artungserscheinungen oder doch solche einer gewissen verfassungsrecht-
lichen Hochkultur. Zu Anfang sind alle Ämter effektiv; möglich, in
unserem Falle sogar wahrscheinlich, daß sie bisweilen nur kürzere Zeit
bekleidet wurden, aber als wirkliche Ämter. 3. Harnack setzt vor-
aus, daß es vom (wirklichen) Diakonat zum Presbyterat keine Möglich-
keit des Aufstieges gegeben habe, wenigstens in der Regel nicht. Aber
dafür liegen, so viel ich sehen kann, keine quellenmäßigen Anhalts-
punkte vor. Gewiß waren die Diakonen Regionarbeamte. Auf den
römischen Synoden, von denen die Rede war, Unterzeichneten sie als
X. diaconus regionis primae, Y. diaconus regionis secundae usw. ohne
Beifügung eines Titels. Auch ist mir, wie schon bemerkt, keine
Inschrift bekannt, in der ein Diakon so, wie wir es bei dem Akolythen
Abundantius fanden, und wie es bei Lektoren häufiger begegnet, mit
einem Titel verbunden erscheint. Doch, ich wiederhole es, dabei kann
der Zufall mitgespielt haben. Da die Diakonien d. h. die Diakonenkirchen
nach allgemeiner Annahme (vgl. Harnack 8. 972 Anm. 2, 977) erst im
6. oder 7. Jahrhundert eingerichtet wurden, werden die Diakonen doch
wohl in den Titeln gewohnt und mit zum Titelklerus gehört haben;
das Beispiel des Akolythen Abundantius zeigt ja, daß Zugehörigkeit
zum Regionarbeamtentum und zu einem Titel sich nicht ausschlossen
(s. auch oben 8. 308). Dann aber ist im Gegenteil ein häufigeres, ja
regelmäßiges Aufrücken vom Diakonat zum Presbyterat wahrscheinlich.
Doch das Entscheidende für Harnack sind die angegebenen Zahlen:
in einer Stufenleiter, die vertreten wird durch 46; 7; 7; 42; x-s-y-j-z
— 52, gibt es seiner Ansicht nach kein glattes, ununterbrochenes Auf-
rücken. Aber ist dem wirklich so? „Erstens, wenn es nur etwa
(18 Ostiarier, 23 Lektoren und) 11 Exorcisten gab (jedenfalls nicht mehr
als 17), wie konnte man die Zahl von 40 und mehr Akoluthen ge-
winnen? Zweitens, wo blieben die überzähligen Akoluthen, wenn es
nur 7 Bubdiakonenstellen gab? Drittens, wie erreichte man die Zahl
40 bis 46 und mehr Presbyter, wenn nur 7Diakonen vorhanden waren?“
(Harnack 8.986). Mir scheinen alle Schwierigkeiten dahinzufallen,
wenn man sich klar macht, einerseits, daß der Presbyterat, von dem
seltenen Falle des Aufstiegs zum Episkopat abgesehen, die absolute
Endstation bildete und zugleich das Sammelbecken, das die Kleriker-
produktion von einem bis zwei Menschenaltern im Endergebnis aufzu-
nehmen hatte (deshalb war die Zahl seiner Amtsträger nicht ge-
schlossen ; sie richtete sich in erster Linie nach dem Bedarf der Titel-
kirchen und ihrer Gemeinden beziehentlich der Gesamtgemeinde, aber
wohl auch nach dem Angebot, und stieg bald auf das Doppelte, ja
Drei- und Mehrfache der Titel; später 70 —80), anderseits, daß die
niederen Weihen und ihre Ämter, wie oben bemerkt wurde, in weiterem

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer