Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (9 (1919))

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Miszellen.

bezeichnet wurde, angegeben war, daß dieser dadurch zum Namen des
Hauses wurde, und daß deshalb der Priester oder die Priester und
sonstigen Geistlichen, die ihren Sitz in dem ehemaligen Privathause
hatten, sich durch Beifügung dieses nicht etwa von einem Heiligen,
sondern, wie gesagt, von einem Privaten herrührenden Namens des
Hauses im Genetiv (N. presbiter tituli N.) von einander unterschieden.
„ Auf diese Weise wurde der Ausdruck titulus die feststehende technische
Bezeichnung für diejenigen kirchlichen Gebäude Roms, an denen die
römischen Presbyter dauernd angestellt waren. Er wurde zum Eigen-
namen dieser Kirchen im Unterschied von den übrigen Gotteshäusern
der Hauptstadt, die keine ständigen Sitze von Presbytern bildeten.“
Der darauf folgende erste Abschnitt umfaßt ungefähr die Hälfte
des Buchs und sucht auf Grund der Quellen (Papstbuch, römische
Synoden, anderweitige Nachrichten, Inschriften) und vor allem der Aus-
grabungen den Bestand an römischen Tituli in der zweiten Hälfte des
christlichen Altertums genau festzustellen. Wir müssen es uns versagen,
diese Forschungen, deren Ergebnisse nachher für die verfassungsge-
schichtliche Darstellung verwertet werden, im Einzelnen zu verfolgen,
und bemerken nur, daß für jeden der 25 Titel zunächst in dankens-
werter Weise fast die ganze ältere und neuere Literatur (vgl. dazu
aber auch die Literaturangaben bei Paulus Fridolinus Kehr,
Regesta pontificum Romanorum, Italia pontificia I, Berolini 1906 an
den einschlägigen Stellen) angeführt und dann das gesamte urkundliche
und archäologische Material beigebracht und verwertet wird, sodaß
man von seinem Ursprung, seiner Geschichte und seiner Bedeutung
ein nach dem Stande unserer Kenntnis abgerundetes und vollständiges
Bild erhält.
Der zweite Abschnitt behandelt zunächst den Ursprung und die
Entwicklung der Tituli. Mit Recht setzt der Verfasser des Papstbuches
voraus, daß die römischen Titelkirchen bereits in der vorkonstantinischen
Zeit vorhanden waren, wenn auch seine Angaben hinsichtlich des An-
teils einzelner römischer Bischöfe an deren Organisation allzusehr persön-
lich zugespitzt sein dürften und nur mit größter Vorsicht aufzunehmen
sind; die Einrichtung wird sich in der Hauptsache wohl allmählich
aus den praktischen Bedürfnissen heraus entwickelt haben. Jedenfalls
ergeben die Ausgrabungen, daß die Gründung der Titel keineswegs
zusammenfällt mit dem Bau einer größeren Basilika für den einzelnen
Titel. Vielmehr waren die an der betreffenden Stelle schon vorhandenen
Gebäude römische Privathäuser des zweiten und dritten Jahrhunderts.
So ist bei dem Equitiustitel das ursprünlich zweistöckige Haus des
Aequitius zum großen Teil in den Außenmauern noch heute erhalten
und muß mindestens zwei Jahrhunderte hindurch im wesentlichen un-
verändert als Titelkirche gedient haben. Ähnlich liegen die Dinge
beim Titel des Byzans, dessen im Erdgeschoß liegender größter Saal
bei der Umwandlung des Hauses in einen christlichen Titulus für die
liturgischen Versammlungen bestimmt worden zu sein scheint. Ein
weiteres Beispiel liefert die Kirche der hl. Cäcilia in Trastevere, deren

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