Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (6 (1916))

14. Entgegnung

Literatur.

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F. Thaner, Anselmi episcopi Lucensis collectio canonum una cum col-
lectione minore fasciculus II. Innsbruck, Wagner 1915.
L, Wahr mu nd, Quellen zur Geschichte des römisch-kanonischen Pro-
zesses im Mittelalter III 1: Der ordo iudiciarius des Aegidius de
Fuscarariis. Mit Unterstützung der Savigny-Stiftung. Innabruck,
Wagner 1916.
A. Werminghoff, Die deutschen Reichskriegssteuergesetze von 1422 bis
1427 und die deutsche Kirche. Ein Beitrag zur Geschichte des vor-
reformatorischen deutschen Staatskirchenrechts. Weimar, H. Büh-
laus Nachf. 1916 (erweiterter Abdruck aus dieser Zeitschrift, Kan.
Abt. V).
E. Wolgast, Die rechtliche Stellung des schleswig-holsteinischen Kon-
sistoriums. Ein Beitrag zur Beurteilung des Verhältnisses der Landes-
kirche zum Staate (a. u. d. T.: Schriften des Vereins für schleswig-
holsteinische Kirchengeschichte I 8). Kiel, R. Cordes 1916.
J. Zeller, Das Prämonstratenserstift Adelberg, das letzte schwäbische
Doppelkloster (1178 [1188] bis 1476): Württembergische Viertel-
jahrshefte für Landesgeschichte N. F. XXV (Stuttgart 1916), 8. 107
bis 162.

Entgegnung.
Im letzten (36.) Bande dieser Zeitschrift hat Herr Prof. Dr. Hans
von Voltelini eine Besprechung meines Buches „Ursprung und Herkunft
der Reformideen Kaiser Josefs II. auf kirchlichem Gebiete“ (1914) ver-
öffentlicht, die mehrfach zu Richtigstellungen auffordert.
V. stellt die Sache so dar, als ob der Schwerpunkt meiner Arbeit
in der Bekämpfung jener Lehre ruhen würde, die das Programm für diese
Reformen Josefs II. aus der naturrechtlichen Schule ableitet. Er nimmt
dazu die Vaterstelle für jene Theorie für sich in Anspruch, obwohl all-
gemein bekannt ist, daß sie längst vor V.s Aufsatz von anderen vor-
getragen worden ist. Tatsächlich habe ich mich nur nebenbei damit
beschäftigt, so daß die Ablehnung jener Theorie nur einen kleinen Teil
meiner Ausführungen bildet. Den ganzen übrigen positiven Teil meiner
Studie, den von mir erbrachten, aus den Quellen geschöpften und durch-
wegs durch Zitate belegten Nachweis, daß vor allem andere Faktoren
mitgewirkt haben, hat er aber unbeachtet gelassen; ein Referat über den
sachlichen Inhalt wäre um so mehr zu erwarten gewesen, als der Polemik
in persönlicher Sache ein breiter Raum gegönnt wurde. —
Unrichtig, ja geradezu irreführend ist auch die Behauptung V.s,
daß ich als Rüstkammer des Josefinismus nur die Legistenschriften an-
gesehen hätte. Tatsächlich habe ich als Quellgebiet der josefinischen
Reformidee bezeichnet: 1. die Schriften der Legisten, 2. der Vertreter
der Konziliartheoiie und des Episkopalsystemes, 3. jene der auf den erste-
ren fußenden Gallikaner, 4. der Publizistik Venedigs contra Kurie, 5. der

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