Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (6 (1916))

12.9. Hoppe, W., Kloster Zinna

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Literatur.

so definiert: (procuratores) una eum decano vel eo absente aut in-
firmante omnia et singula praescripta fideliter debent expedire et ordi-
nare in choro et in foro. Danach wären es unmittelbare Beihilfen und
Generalstellvertreter gewesen. Es war am Ende doch angezeigt, etwas
mehr noch über die gesteckte Zeitgrenze in mancher Beziehung hinüber-
zusehen, um ein volleres Bild zu gewinnen. Und überhaupt wäre es
wünschenswert gewesen, die vorhandenen älteren Kapitelsstatuten etwa
bis ins 16. Jahrhundert übersichtlicher, als es S. 92 geschah, zusammen-
zustellen. — Und noch eins: bei Hartmann-Jäger, Job. Brenz, Elber-
feld 1862,115, und Gmelin, J., Hällische Geschichte, Hall 1896, 676 steht
zu lesen, daß der Rat der Stadt Hall von Papst Innozenz VIII. 1486
(nicht 1487!) mit dem Privileg bedacht worden sei, die Schutzvogtei über
die Verrichtungen des Kapitels auszuüben, also namentlich bei den
Kapitelsversammlungen, woran hier sogar Abgeordnete des Rates teil-
nahmen. Dies weckt die Frage, ob das, was in der kleinen Reichsstadt
Schwäbisch-Hall der Fall gewesen, nicht auch anderswo statthatte, oder
anders ausgedrückt, in welchen Beziehungen etwa die Kapitel als Korpo-
rationen zum weltlichen Regiment da und dort und vorab in den Städten
standen. Vielleicht wäre in dieser Richtung auch fürs 13. und 14. Jahr-
hundert schon manches zu ergänzen gewesen. —
Kriegs Arbeit bedeutet einen guten Ertrag für die wissenschaft-
liche Erkenntnis. Man sieht aber auch zugleich, wenn man die frühere
Dekanatsverfassung und die spätere, auch die heutige, gegeneinander hält,
wie wenig im Grunde die Kompetenzen und Gebräuche der Kapitels-
vorstände und Kapitelsmitglieder sich geändert haben; und kaum ein
hierarchisches Amt dürfte so wenig vom Wandel der Zeitverhältnisse
Jahrhunderte hindurch berührt worden sein als das eines Dekans. Das
erklärt sich, abgesehen von den von selbst gegebenen Bedürfnissen, vor
allem aus der immer vorhandenen Zwitterstellung desselben, welche die
höheren kirchlichen Oberen nie an Selbständigkeit zunehmen ließen. Sie
waren immer in der Hauptsache bloße Aufsichts- und Vermittelungs-
organe. Dies hat denn der Pfarrerswitz nicht gerade schlecht in ein
Akrostichon zu kleiden verstanden; auf die Frage, was ein Dekan sei,
läßt er antworten: decanus est denuntians episcopo crimina aliorum,
non vero sua.
Bamberg. A. M. Ko e niger.

W. Hoppe, Kloster Zinna, ein Beitrag zur Geschichte des
ostdeutschen Koloniallandes und des Zisterzienserordens
(Veröffentlichungen des Vereins für Geschichte der Mark
Brandenburg). München und Leipzig, Duncker und Hum-
blot 1914. XIV, 275 S. mit 2 Karten.
Nach Winters großangelegtem und noch heute nützlichem Werke
über die Zisterzienser des nordöstlichen Deutschlands (3 Bände, 1868—71)
haben die ostdeutschen Zisterzienserklöster mehrfach getrennte Darstel«

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