Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (3 (1913))

4. Das Eindringen des kanonischen Rechts, seine Lehre und wissenschaftliche Pflege in Böhmen und Mähren während des Mittelalters

I.
Das Eindringen
des kanonischen Rechts, seine Lehre und
wissenschaftliche Pflege in Böhmen und Mähren
während des Mittelalters.
Von
Herrn Professor Dr. Emil Ott
in Prag,
Inhaltsübersicht: l. Entwicklung des kirchlichen Organismus und Kampf
um die Unabhängigkeit der kirchlichen Macht. — II. Studium parti-
culare in der Heimat und andere Bildungswege. — III. Behelfe für das
Studium. — IV. Besuch fremder Hochschulen. — V. Juristische Halb-
gelehrte. — VI. Die Gründung der Carolina in Prag und ihre Be-
deutung für das Studium des kanonischen Rechts.
Ein fesselndes Problem ist es, den Einfluß fremder
Kulturelemente auf die Entwicklung und Gestaltung des
Rechtszustandes eines Volkes zu verfolgen. Noch interessanter,
wenngleich schwieriger ist der Versuch, darzustellen, auf
welchen Wegen ein so hochbedeutsames und tief eingreifen-
des Recht von universalem Charakter, wie es das kanonische
ist, in einem bestimmten Territorium unter den Volksgenossen
und im Staatswesen sich Geltung verschafft und bald auch
wissenschaftliche Pflege gefunden hat, um schließlich unter
günstigeren äußeren Verhältnissen das Studium des Rechts
an der hier gegründeten Hochschule und damit an der ältesten
im Herzen Europas vollends zu beherrschen, freilich aber
ebenso rasch, wie es an dieser Stätte des Wissens zu hoher
Bedeutung erblüht war, zu verwelken. Ein solches Unter-
nehmen ist lediglich die Erfüllung einer Ehrenpflicht, Bau-
steine zu sammeln für die Geschichte früherer Bestrebungen
im Bereiche der Wissenschaft, soweit sie dem eigenen Lande
angehören.
Aufgabe dieser Zeilen kann es nicht sein, die Pflege des
kanonischen Rechtes in dem ins Auge gefaßten Gebiete von
Zeitschrift für Rechtsgeschichte. XXXIV. Kan. Abt. III. 1

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