Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (3 (1913))

13.22. Addy, S. O., Church and Manor, A Study in English economic History

Literatur.

567

worauf sich Seppelt dabei beruft, möchte ich bei dieser Gelegenheit
auf meine Besprechung jenes Buches in der Liter. Beilage zur KÖlb.
Volkszeitung 1911 Nr. 15 hinweisen. — Ob sich c. 14 (3. Teil) der
Statuten auf die missae bifaciatae bezieht, möchte ich bezweifeln; fei
scheint der Unfug abgestellt werden zu sollen, daß Geistliche bei der
Messe zwar konsekrieren, aber nicht selbst kommunizieren und so däi
Meßopfer nicht ganz vollziehen (omnino non conficiunt); vgl. dazu 8.85
einen der dort aufgeführten Bußkanones.
Im ganzen zeugt die Publikation — im Anhang unter Nr. 1 und
2 sind auch noch die bisher unveröffentlichten kurzen Protokolle zweier
weiterer Breslauer Synoden von 1118 und 1423 beigegeben — aufs
neue von Seppelts nimmermüder Schaffensfreude, von nicht geringer
Arbeit und Sorgfalt, die er darauf verwandt hat. Wenn man ein
letztes daran rühmen sollte, so wäre es der schöne, saubere Druck, in
dem man kaum einem stehengebliebenen kleinen Versehen begegnet.
Bamberg. A. M. Koeniger.

8. 0. Addy, Church and Manor. A Study in English eco-
nomic History. London, George Allen & Co. 1913. XXX,
473 8. mit 40 Plänen und Skizzen.
Mr. Sidney Oldall Addy, der gelehrte Verfasser von bekannten
Untersuchungen über die Abtei von Beauchief („Historical Memorials
of Beauchief Abbey“, 1878), über Waltheof („The Hall of Waltheof",
1893) und über die Entwicklung des englischen Hauses („The Evo-
lution of the English House“, 1910. 3. Auflage) und von verschiedenen
archäologischen und kunstgeschichtlichen Forschungen, will im vor-
liegenden Bande beweisen, daß in den Anfängen des englischen Mittel-
alters der Geistliche und der Herrschaftsgutsbesitzer eine und dieselbe
Person waren und daß die Halle des Schlosses oder Herrensitzes als
Kirche diente.
Er untersucht zuerst die Beziehungen von Halle und Kirche (Kap. I.
„Hall and Church“), die Ausgestaltung der Schloßhalle (Kap. II. „Evo-
lution from the Hall“), die Wohnräume in Kirchen und Hallen (Kap. III.
„Upper rooms in churches — Wells in houses and churches“), die Be-
festigungen der Kirchen (Kap. IV. „Towers with adjuncts — Fortified
churches — Churches built on the sites of halls and castles“) und die
Lage von alten Kirchen und Hallen (Kap. V. , Ancient sites of halls
and churches“), dann die Beziehungen von Lehen und Pfründen (Kap. VI.
„Benefice or manor“) und von Gutsherren und Geistlichen (Kap. VII
„Lord and Priest“). In den weiteren Abteilungen der Arbeit behan-
delt der Verf. die Gerichtsverhandlungen in KirchengebäudeU und
Hallen (Kap. VIII. „Courts held in churches“; Kap. IX. „Courts hold,
and things done, in churchcourts held in the hall“), die Beziehungen

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer