Full text: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte / Kanonistische Abteilung (3 (1913))

12.2. Parochus

Miszellen.

495

— cone. Lateranense III von 1179 c. 17 bei Meinungsverschiedenheit
die Mehrheit entscheiden, eventuell aber für den betreffenden Fall freie
Besetzung durch den Bischof (sog. unechte Devolution) eintreten lassen
wollte; vgl. Godehard Jos. Ebers, Das Devolutionsrecht, Kirchen-
rechtliche Abhandlungen, herausgegeben von Ulrich Stutz, 37. und
38. Heft, Stuttgart 1906, S. 180. Sie kam aber wohl häufiger vor und
lehrt uns, daß das Eigenkirchenrecht wie in der Dinglichkeit des Patro-
nates, so auch in einer gewissen Selbstherrlichkeit hinsichtlich der
Präsentation oder Kollation noch lange nachlebte.1)
Ulrich Stutz.

[Parochus.] Erfreulicherweise dauert die Erörterung über das
Alter der Form parochus fort, die ich seinerzeit in Bd. XXI, 1900
dieser Zeitschrift, Germanistische Abt. 8.131 Anm. 5 (zu 8.130) er-
öffnet und dann, nachdem einige meiner Schüler und Mitarbeiter um
die Aufspürung von Belegen sich verdient gemacht hatten, in Bd. XXXII,
1911 und XXXIII, 1912, Kanonische Abt. I 8.313L, II S. 344 fort-
gesetzt habe. Vor allem hat Eugen Stolz, der bereits 1907 in einem
gelehrten Aufsatz über Ilaooixuc, parochia und parochus in der Tübinger
Theologischen Quartalschrift Bd. LXXXIX 8. 424ff. auch diese Frage
in den Bereich seiner Untersuchung gezogen hatte, an derselben Stelle
Bd. XCV, 1913, 8. 193ff. unter der Überschrift: Zur Geschichte des Ter-
minus parochus von neuem dazu das Wort ergriffen. Was Deutsch-
land anlangt, so weist er darauf hin, daß in der von Kallen aus-
findig gemachten ältesten bisher bekannten Quelle, die das Wort
enthält, nämlich in der allerdings nur in Abschrift erhaltenen Con-
cordia inter episcopum Constantiensem et praelatos exemptos et non
exemptos Helvetiae vom 27. Juli 1493, nach dem Abdruck im Ge-
schichtsfreund der V Orte Bd. XXXIII, 1878 parochus wiederholt vor-
kommt, und daß dadurch die Wahrscheinlichkeit, es habe in dem Ori-
ginal wirklich parochus gestanden, größer wird. Meiner Auffassung,
es sei namentlich der Humanismus gewesen, der die neue Form auf-
gegriffen und verbreitet habe, schließt Stolz sich ah und stützt sie für
das Kölner Provinzialkonzil von 1536 durch den Hinweis auf die ent-
scheidende Mitwirkung Johannes Groppers, des Freundes von Erasmus
und Vertrauten des Erzbischofs Hermann von Wied, der auch in seinen
Schriften fast ausschließlich dieser Bezeichnung sich bediene. Von
Köln aus ist parochus übrigens auch in anderer Weise schon vor der
Bekanntmachung der Tridentiner Beschlüsse verbreitet worden. Fried-
rich Heyer macht mich freundlichst auf das Titelblatt des dort er-
schienenen ersten Drucks des Dekrets Burchards von Worms aufmerk-
sam: D. Burchardi Wormaciensis Ecclesiae Episcopi, Decretorum Libri
1) Vgl. Ulrich Stutz, Kirchenrecht, 2. Aufl. (v. Holtzendorff-Köhler,.
Encyklopädie der Rechtswissenschaft, 7. Aufl. V), Berlin 1913, 8. 335.

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