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Emil Ott,
an ihr wirkenden Rechtslehrers Wilhelm Herborg gedacht,
der seine Lehrkanzel mit der Stelle eines Beisitzers bei
diesem päpstlichen Gerichtshöfe vertauschte. Seine Berufung
steht aber nicht vereinzelt da, denn es werden als Auditores
et capellani sacri Palatii außer dem Magister Hermannus
de Bohemia 1327 und Mag. Bernhardus de Nova Domo 1343,
die offenbar an ausländischen Hochschulen ihre Ausbildung
im Rechte gefunden hatten, in päpstlichen Urkunden noch
die beiden folgenden Schüler der Prager Juristenfakultät
angeführt: Adam de Usk 1405 und Joannes Naso, der erste
1402 an der Prager Universität promovierte Doktor beider
Rechte 1415?)
So reichlich nach dem Yorausgeschickten die Prager
Rechtsfakultät das Ausland mit Lehrkräften versorgte, erlitt sie
gleichwohl hierdurch keine Einbuße. Treffliche Praktiker in
großer Zahl, die ihr Wissen und Können der Heimat widmeten,
gingen aus ihr hervor. Zahlreiche kirchliche Würdenträger
brachten die an der Hochschule gewonnene Rechtskenntnis
im Dienste der Kirche in den mannigfachsten Stellungen zur
Geltung. Auch der Staat zog durch Verwendung der im
Rechte ausgebildeten königlichen Kanzler und sonstigen An-
gehörigen der königlichen Kanzlei hiervon Nutzen und selbst
im Dienste der Städte2) finden sich Persönlichkeiten, deren
Rechtsbildung feststeht, Jahrzehnte früher als auf der Kon-
stanzer Kirchenversammlung ein dies bezweckender Antrag
gestellt wurde. Endlich darf nicht der zahlreichen procura-
tores und advocati consistorii Pragensis vergessen werden,
die ihre Rechtskenntnisse und praktischen Erfahrungen dem
Dienste der Parteien bei Verhandlungen vor dem erzbischöf-
lichen Gerichte zur Verfügung stellten, nachdem sie ihre
*) Der ferner anzuführende Johannes de Borsnicz, doctor decre-
torum, 1393 hatte in Bologna das Doktorat erlangt (Tadra 1. c. 8.122).
— 2) Im liber vetustiss. Prag, civit, p. 112 wird in einer Urkunde
vom 19. X. 1412 hervorgehoben, daß Joannes de Weilburg, decretorum
doctor, pridem protonotarius civitatis Pragensis majoris, nunc regis
Wenzeslai protonotarius „in celebri scientiae canonum facultate adop-
tata doctrina resplenduit“. Im Jahre 1362 wird eines mag. Wernherus,
protonotarius civit. Prag, und 1386 eines mag. Henricus, novae civi-
tatis olim (ante 1376) notarius gedacht (Tadra, Kanzleien 8.166,167, 262).