Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 12 (1847))

63. Die Erkenntnisse über Streitigkeiten im possessorium summariissimum sind seit der Verordnung vom 21. Juli 1846 appellabel : Erörterung

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Gesetzes vom 21. Juli genügend ersetzt. Das französische
Geschwornengericht kann uns nicht nützen, als politische Ga-
rantie paßt eS nicht in unsre, auf andern Grundlagen^ ru-
hende Zustände. Wir dürfen unsren unabhängigen öffent-
lich handelnden Richtern vertrauen. — Am Rhein hat man
eS festgchalten als letzten Schild gegen das von Zeit zu Zeit
eindringende heimliche Gerichtsverfahren. Immerhin mag
es dort auch bleiben, aber wir bedürfen seiner nicht.

LI.
Die Erkenntnisse über Streitigkeiten im posses-
sorium summsrüssiinum sind seit der Verord-
nung vom 21. Juli 1846 appellabel.
Erörterung
von
Sommer.
^er oben hingestellte Satz wird auffallen. Wenigstens
werden wir das Verdienst haben, eine nicht unwichtige
Frage zur Besprechung gebracht zu haben.
Nach §. 18. A. G. O. Thl. I. Tit. 31. findet gegen
das Erkenntniß im possessorium summariissimum keine
Appellation, noch sonst ein anderes Rechtsmittel Statt.
DreS hat nicht gehindert, die Nichtigkeitsbeschwerde des
Gesetzes vom 14. Dezember 1833 zuzulassen, weil hierin
keine Ausnahme für Posscssoriensachen bestimmt. Das
Gesetz vom 1. Juni 1833 läßt §. 40. die Appellation
allgemein zu, wenn der Gegenstand der Beschwerde über
50 Thlr. beträgt. Da aber die Posscssoriensachen nach
§. 74. 76. unter dies Gesetz nicht fielen, so blieb es auch
bei der Jnappellabilität der darin erlassenen Erkenntnisse.
Das Gesetz vom 21. Juli 1846 §. 1. 13. N. 6. umfaßt
aber auch die Posscssoriensachen re., es „soll daö im Tit.
2. der Verordnung vom 1. Jupi 1833 und in den diesen
Titel ergänzende Bestimmungen vorgeschriebene Verfahren
fortan bei allen NcchtSstreitigkeiten-zur An-
wendung kommen." Es müssen also auch die Appellationen
nach §. 40. ff. jenes Gesetzes vom 1. Juni 1833 allge-
mein, mithin auch bei Posscssoriensachen Statt finden. —

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