Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 12 (1847))

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In Folge der vorstehend mitgctheilten Entscheidung
(siehe dagegen das Publikandum des König!. Oberlan-
desgerkchts zu Hamm vom 16. Juni 1835 — Anis-
berger Amtsblatt de 1835 S. 199 —) hat derKom-
missionär Oherheiden für die Entwerfung der Ver-
kaufsbcdingungen und Abhaltung des Verkaufstermins
-wehr, denn 100 Thlr. Unrathsgclder bezogen. Ohne
Zweifel ein recht anständiges Honorar, welches nimmer-
mehr hätte zugebillkgt werden können, wenn die Gesetz-
gebung gegen unverhältm'ßmäßige Gebühren-Erhebung,
wie bei Mobiliar-, so auch bei Jmmobiliar-Verkäufen
gehörige Fürsorge getroffen hätte. Möge sie daö Ver-
säumte nachholen!

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