Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 12 (1847))

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antrage gemäß nicht. erkannt werden ; denn wen». .auch
in der Urkunde, von 1686 ein ausschließliches Jagdrecht
verliehen wäre, so könnte doch seitdem, von..den. Kirch,
spixlse Gemeinden ein Mitjagdrecht / durch Verjährung
erworben sein; dieser Beweis: ist aber auch iij Beziehung
auf: die innerhalb der in der- Urkunde -beschriebenen
Gränzen belegenen Gemarkungen erbracht, indem die
sowohl im gegenwärtigen, .als in dem Vorprozcffe per»
uommcnen Zeugen bekundet -, haben, daß die Jagd, im
ganzen Umfange des, Kirchspiels. von ..den:. Kirchspiels
Einsassen ausgeühr- sxi,., auch ,d.ie^ i»:.de»v. VerleihniigS-
urkundc .begriffenen M'rile.^der Kirchspiels - Gemarkungen
von der Verpachtung der Kvnimmialjagd nicht ausge-
schloffen sind. ES konnte daher. , auch der, .eventuelle.
Aytrag ch.csc-Klägers, ihm - die ; a u s sch.l i e ß l ich c.; -Jagd
innerhalb.der. in dcx Verleshuugs.urkunde.chcschricbcnen
Gränzen.' zuzu.erkennen, nicht, berücksichtigtwerden ri-.s.-.w,.
Es wird nun.ausgcsnhrt, .daß die, hyhc Jagd-von 7 den
Verklagte,n..nicht::qusgcübt.sei. . -
Beide Thcile rcvidirten, worauf denn dahin erkannt
wurde: daß das von de» Verklagten eingelegte Rechts-
mittel der Revision für nichr devolvirt zu erachten, da-
gegen die Förmlichkeiten der von dem Klager ergriffenen
Revision, fürr. beachtet. anzunehmen:, - in der Sache 'selbst
auch: das. E.rkennniiß des CipWuites dcs.:Köoigl..Ober«
landeögerichtö zu Arnsberg. :vom::Ä.'.' Oktober.^1844
dahin :abzuandern> ' daß ■ der -Ksägtr sür?k»erechtigt,.zü
erachten,': iim demjenigen Thcile. des. Kirchspiels Bracht»
Hausen-.: welcher.'.in der/Urkunde: vom-21. ! Mai 1686
in,folgender! !?lrt- bezeichnet-wird: :

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