Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 12 (1847))

251. —

Verjährung g.sit' nehmen vlelmebrals.Ei'genthümer-.ihrcr.
Feldmark : und:-eventuell '.aus Grund..dcs^Erq)er.b.S,- d^rch.
Bersäbning :das Jägdrecht im- besagten:.Kirchspielf,-fük.
sichiaAnspruch und bittend:U>»:: Ahweisung-,fjbcr .Klags.
- Kläger- bestreiker -sämmtlichr Einreden der:,Verklagten,
besonders den behaupteten! Alleine,,Mdr.MWstL>d,sS.
fraglichen Jagdrechtes,' von.Weiten:»ders.O.emeiydeg,,,uK,
sucht eventuelki gegen die Folgen der.allensqlls WÜHsegds
seiner Minderjährigkeit 'nbgelaufenen Versä.hrgng).UM«,
tUtion nach .. 'JV ;.f;;u'.J'bm! ir.lgQ C;:n Ginn®
iCnitbV, uitb !Stabtgericht.:Olpe:.hat!ideia' Kläger,
das''ausschließliche! Jagdrecht innerhalb, der in der Vep«
leihungsurkunde -vom--21. .Mai :1V86'--beschriebenen
Gränzen insoweit, zuerkannt,: als. der- Grund ''und nBod<,l
des -beschriebenen Distrikts - de» - verklagten GemekndL.-zugre.
höre,: für ldcn' übrigen "Bereiche des Kirchspiels: aher.-nur
für den Fall, daß'Kläger einen. Eid dahin lüste-- daß
M'"s.yh:;: rr trui Fvs
'' Das: die'Entscheidünch'cherSache anbeerifft- so.,hah<tt
die'Verklagten- der Klage ^solgrNds.chilätsrischü Einreden
entgegengesetzt,- die brr unzulässigen. Klagenhäufnng uüd
der'.MispendeN;.!-!! Beide: Einreden .sind /.unbegründetn -rer
:' 'Als-peremtorische''Einrede sehen djenBrrklagten-,dem
Ansprüche des -Klägers die,Behauptung:: entgegen, ,daß
ihnen sowohl: als- Eigentbümern .Ahrer-Feldmarken-. als aus
Grund der- Acquisitiv. Verjährung, wenn.nichtujdas) alles»
nige,::doch- wenigstens eM Mitjagdrecht inuden.-.Gcmar-
kNngen des Kirchspiels züstche. .Durch das-Eigenthum
an Grund und Boden 7.kann inhesscir: dasbcansprnchtd
Jagdrecht nicht begründet werden ;^-dg,in abgesehen dgvon-

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