Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 9 (1844))

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das Resultat, was bei beiden Prozeßakten erzielt wird,
neben einander z» stellen. Wie sehr der summarische
Prozeß auf die rasche Beendigung der Rechtsstreite wirkt,
ist wohl so bekannt, daß es darüber keiner weitern Be-
lege bedarf. So hat z B. das auS mehr als 18,000
Seelen bestehende Gericht Erwitte schon in 4 Jahren
keinen überjährigen Bagatell - Prozeß gekannt, und es
schwebte in dem jetzt abgelaufenen Geschäftsjahr zum
ersten Male seit mehreren Jahren ein überjähriger sum-
marischer Prozeß, worin bereits drei Mal ein Erkennt-
niß abgefaßt und nur noch eine Purifikatoria zu erlassen
war. Wir räumen aber gern ein, daß die Abarbeitung
einer größer» oder geringern Anzahl von Prozessen für
die Vortrefflichkcit eineö Gesetzes einen sehr zweifelhafte»
Maaßstab an die Hand gibt, ja daß ein zu günstiges
Resultat sogar den Verdacht der Oberflächlichkeit erregen
kann.
Um einen bessern Maaßstab zu erhalten, haben wir
daS Schicksal aller seit 4 Jahren bei dem Gericht
Erwitte entschiedenen ordentlichen und summarischen Pro-
zesse verfolgt, da uns die Möglichkeit, eine gleiche Über-
sicht uns von mehreren Gerichten zu verschaffen, nicht
gegeben ist. Sekt dem 1. Januar 1839 bis 1. Der.
1842 sind:
1. summarische Prozesse von der Deputation

entschieden.* * 126
davon ist in. 3

Sachen das fatale zur Einlegung eines
Rechtsmittels noch nicht abgelaufen
bleiben . . 123
Von diesen Entscheidungen sind rechts-
kräftig geworden.• • 98
also tst en . ♦ * * t • • 26
Appellation eingelegt. Unerledigt schweben
noch in 2trr Instanz.

21

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