Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 9 (1844))

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Rücksichtlich alles Ucbri'gcn, was das Werk bis zum
zweiten Thcile enthält, verhält es sich ehen so, wir
glauben jedoch, die Leser mit einer weitern Vergleichung
dessen, was der Vers, nur, namentlich aus Bcrgius,
ausgeschrieben, nicht weiter hcbelligen zu dürfen, auch
genug zur Bezeichnung des Werks unsers Verf. ange-
geben zu haben. Wer Lust verspürt, die Vergleichung
fortzusetzen, wird finden, wie wir, daß Alles bis ins
Einzelne fast nur wörtlich abgcschriebcn, die Noten meist
nicht ausgenommen, B. §. 133 Note d.; Schmaltz
§. 352 Note a. — Wir wollen uns begnügen, eine
Uebersicht des Folgenden zu geben.
Das dritte Kapitel handelt von den Unterthanen.
I. Begriff. H. Einthcilung. A. Fremde, B. Staats«
Bürger. Begriff und Eintheilung nach Ständen. Be-
rufs« oder persönliche Stände — Militairsiand, Civil-
stand. Geistlicher und Civilstand im engern Sinne —
Geburts - oder weltliche Stände — der Adel, Bürger-
und Bauernstand —, nach der Religion — Juden, und
zuletzt über den Erwerb und Verlust des Staatsburger-
rechts. §. 118 — 132. — Zweite Abtheilung: Das
Verwaltungsrecht. I. Abschnitt: Hcheitsrechte. 1. We-
sentliche, A. gesetzgebende Gewalt. Umfang derselben,
verbindende Kraft der Gesetze, Wirkung und Aufhebung
derselben. B. Oberaufsehende Gewalt. C. Vollziehende
Gewalt. 2. Zufällige Hoheitsrechte. §§. 133 — 143.
II. Abschnitt: Die Behörden. Einleitung — historische
Uebersicht, Organismus, Eintheklung. 1. Kapitel: Cen-
tralbehörde — allgemeine: Cabinet des Königs, Staats-
rath. Specielle: Ministerium, der Justiz, Finanzen,
IX. Jahrz. 2» Heft. 18

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