Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 9 (1844))

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in Folge dessen die Anna Katharina Vöhl schwanger
wurde und am 28. Februar 1839 mit einem noch le-
benden Mädchen niederkam. Beide haben seitdem das
Bergische verlassen und sind wieder in ihre Heimath zu-
rückgekehrt.
Die Anna. Katharina Böhl, welche runter Zuziehung
-ihres Vaters, Adam Vöhl, kn der unterm 23. Nov.
1840 bei dem Land, und Stadtgerichte in Berleburg
angebrachten Klage behauptet, von dem Johann Hein-
- nch Born, nnter.dem Versprechen der Ehe, beschwän-
-gert worden zu sein,,-verlangt von demselben, Anerken-
nung der Vaterschaft, angemessene Alimente für ihr
Kind 7,und eine persönliche -Entschädigung' von 50 Thlrn.
, Das Königliche Land, und Stadtgericht Berleburg
.hgt die Klägerin aber durch Erkemitniß, welches un-
ter.m -7. Mai 1841 insinuirt worden ist,. abgewiesen, weil
dasselbe in der außerehelichen Schwängerung eine uncr,
laubte Handlung erkennt, eine solche aber nach den
rechtlichen Grundsätzen zu beurtheilen sei, die am Orte
der That gelten, hier also nach dem französischen Rechte,
welches bekanntlich die Untersuchung der Vaterschaft nicht
znlaffe.
Dieses Erkenntniß hat das Könkgl. Oberlandesgericht
kn Arnsberg unterm 28. Sept. vorigen Jahres abge-
ändert, demgemäß den re. Born für den Vater des
von der rc. Vöhl am 28. Februar 1839 außerehelich
gebornen Kindes erklärt, und für schuldig erkannt, der
Klägerin eine Abfindung zu zahlen und das Kind der-
selben bis zum zurückgelegten vierzehnten Lebensjahre,'
eventuell auch noch länger, zu alimentiren; zur Ent-

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