Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 4 (1837))

unter der Maassgabe zu bejahen sey, daß d r Delat
bis zum Schluffe der Sachen »der noch k» zweiter Instanz

in der Hauptsache' »p.irdrr akwfnde» .kants.
,..,Dsr §. 297, geb/eterhekm unbedingten EideSantrage
t^ar felbst dann. hei Strafe. de.r Eidesverweigerung, die.
bestimmte,, wepigsterlö.. eventuelle Einlassung, weim der
Delat die.§ r he hlich^eit deh. EideS bestreitet, uyd..die..
Entscheidung .darüber den» Hauptcrkenntnisse, Vorbehalten
wird; waS,^ wie sich von selbst,versteht, auch dann gelten
muss, MM Übsr die,ZMugkch . deS ssfideK, ober .über
die Person dessen,, der ihn zu leisten hcche, gestritten, wird. >
Absicht. ..deS GrsetzgebskS bsi.. dieser. Vorschrift.,, daß
alle.^ur Sprache gekpmmeykn.Kaupt». und.Rebeupunkte
der Rtge^n-ch.vMäM,inssr»M.wesdrn, .yifft
auch..in.nMem D,ltz ^u... Kenizoch. ist Mi'schsu diesem,
und dev» in §. 2S7.,.tr^hWr..-e.r,MteMrd^ daß
beim eventuellen EcheiSgntrage. .nicht, der Delat, > durch.
Agstchtung.her Erheblichkeit, drö DeweissatzeS, die sofortige.'
Erhebung des EideS hindert, sondern vftliiichr der Deftrftit.
selbst^ dieselbe von dem richterlichen Ürtheise über das,.
Gklchgru., des prineipaliter gngeftetenen^, u.nd vorerst,.
noch, anözuführendr» HemifcS abhängig, .macht. , Unser.
Fall ist. daher eher, dem , analem, .w» der Deferent .-die.
Dhatsache, über welche, er de« Ejd.antr/igt, selbst Mt:
für.erheblich achtet, ,md sie nnr der Vorsicht. und Voll-
ständigkeit wegen anführt, falls der Richter ihr Erblich-
keit beilegen möchte. Zwar würde auch dann der Delat
ohne Zweifel sich rinlassen müssen, allein es tritt in
unserem Falle «och der eigentdümliche. Umstand hinzu,

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