Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 14 (1850))

61. Sind durch die neue Gewerbeordnung vom 17. Januar 1845 die Krämer in Dörfern in allen rechtlichen Beziehungen Kaufleute geworden? Rechtsfall

018

IiIX.
Sind durch die neue Gewerbeordnung vom 17. Ja-
nuar 1845 die Arämer in Dörfern in allen
rechtlichen Krziehungcn Kanfleutc geworden?
R e ch t ö f a l l ,
mitgetheilt
'von
Sommer.
^er Kaufmann Sch. klagte den Dorfkrämer Gr.
ein, und eS handelte sich darum, ob die Preiösätze der
Letzterem verkauften Waaren und die angcrechneten Zinsen
durch das Handelsbuch des Elfteren schlechtweg bewiesen
werden. Das Kreisgericht Olpe nahm dies an. Das
AppellationSgericht Arnsberg trat dein am 20. Juli
1850 bei.

Gründe.
DaS A. L. R. Thl. II. Tit. 8. unterscheidet zwar
zwischen Kaufleuten mit vollständigen kaufmännischen Rech-
ren und den Krämern in Dörfern und Flecken, indem von
letztern im §. 486 gesagt wird, daß sic nicht die Rechte
der Kaufleute genießen. Diese Bestimmungen sind jedoch

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