Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 14 (1850))

55. Auf welchen Zeitpunkt kommt es bei Liquidirung des Interesses an? Rechtsfall

377

»III
Auf welchen Zeitpunkt kömmt es bei Liqui-irung
des Interesses an?
:1t ech tofa ll ,
mitgetheilt
vom
Hrn. Oberger.-Assess. Pape zu Frankfurt, nun zu Insterburg.
(A. Ü. R. I, 5. §• 285. 28«. I, «. §. 85.)
9^ach dein s hriftlichen Bertrage vom 3. Oktober
1842 sollte der Rentner Hirsch MoSner zu Landsberg dem
Kguffnann ^Richter 40 WiSpel Hafer zu 26 Scheffel halb
im Januar halb im Mär; 1843 zu dem Preise von
18 Thlrn. pro Wispel liefern. Ans das Kaufgeld wur-
den 100 Thlr. angezahlt, welche auf die letzte Liefermig
angcrechnet werden sollten. Die ersten 20 Wispel wurden
geliefert, die anderen 20 Wispel nicht, weil es unter den
Parteien streitig wurde, ob das Kaufgeld siir die geliefer-
ten 20 Wispel gezahlt sei. Mittelst Purificatoria vom
1«. April 1847 wurde der Verklagte verurtheilt, dem
Kläger gegen Zahlung der Summe vor, 260 Thlrn., näm-
lich des vertragsmäßigen Preises von 360 Thlr. nach Ab-

Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer