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dens-Ersatzpflicht des Jagdbrrechtigten angeführt werden
können. Ob es Preußen je .zu einem solchen, der Kul-
tur .und der Bodenbrsteuerung entsprechenden, Gesetze
bringe? Die desfallfige Berathung ist wirklich am
21. Dez. 1838 (S. 448 u. 449) suspendirt worden
und seitdem nicht wieder ausgenommen.
Siebente Abtheilung (S. 569). Tie Ge-
richtsbarkeit (auch Administrativ,Justiz, Kompetenz-Kon-
flikte, Patrimonia! - Gerichte). Achte Abtheilung
(S. 573). Vom Ctaatsbürgerrechte, von Auswande-
rungen und vom Absahrts- und Abschoßgelde. Mit der
neunten Abtheilung «.S. 605), Armenwesen, kom*
men wir zum Schluffe.
Das Werk ist zweckmäßig, wir haben aber allen
Versuchungen, uns hier darin zu vertiefe», widerstanden.
Der Raum ist nicht dafür da, da die Herren Koch
und Ulrich im vorigen Hefte uns dessen zu Viel
weggenommen haben.