Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 5 (1838))

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so vielfach in sich geschiedenen, nnd diese Verschiedenheit
mitunter kultivirendm, Staat nicht den Maaßstab eines
wahrhaft Einen idealen Staats anlegt. Man erspart
sich dann schmerzhafte Täuschungen, und ist um so dank-
barer für das Gute, das nun doch endlich durch-
bricht. — Sonst ist es freilich so ziemlich unbegreiflich,
warum im ordentlichen Prozesse nicht die so nothwendigen
Präjudizien bestehen, warum die Parthcien hier nicht zum
erkennenden Richter reden, sich nicht von der Richtigkeit
des faktischen Vortrags des Referenten durch Anhören
desselben überzeugen sollen!

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