55.
Ob nach der Schichtung der allgemeinen ehelichen Gütergemeinschaft im Paderborner Oberlandesgerichtsbezirk die abgeschichteten Kinder für die Schulden haften?
Erörterung und Rechtsfall
mitgetheilt vom Herrn Justizrath Groneweg zu Gütersloh
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XLVII.
Ob nach drr Schichtung der allgkmrinon ehelichen
Gütergemeinschaft im Paderboruer ObcrlandeS-
Gerichtsbezirk die abgeschichteten Kinder für die
Schulden hasten?
Erörterung und R c ch t s fa l l,
rnitgetlellt
vom
Herrn Jnstizrath Gronetveg zu Gütersloh.
^)cr bekannte mehrjährige Streit über die Natur der
allgemeinen ehelichen Gütergemeinschaft, die Verschieden-
artigkeit der Ansichten über das Grundrrinzip des kon-
eivminium re>5p. der Cvnsalidslion spielen leider noch
immer in juciivaixio. —
Während fast alle Untcrgcrichtc deS OberlandcSgerichts-
bezirkS Paderborn mit dem Obcrlandesgcrichte selbst die
aus dem Konfolidationsprinzipe herzuleitcnden Folgerungen
nach wie vor in den zu ihrer Kognition gelangenden Spruch-
fällen fanktionircn, bleibt das Geheime Obcrtribunal uner-
schütterlich beim condominium stehen und zieht mit bekann-
ter logischer Schärfe tief ins provinzielle Leben eingreifende
Konklusionen. Der Bericht des Oberlandesgerichts zu Pa-
derborn vom 11. Avril 1843 und der Bericht des Geh.