48.
Die einzelnen Mitglieder einer Gemeinde können die Frage über die Oeffentlichkeit eines Weges gerichtlich verfechten
:
Rechtsfall
mitgetheilt von Sommer
418
XL.
Die einzelnen Mitglieder einer Gemeinde können
die Frage über die Oeffentlichkeit eines Weges
gerichtlich verfechten.
R e ch t s f a l l,
mitgktheilt
von
Sommer.
§)ie obige interessante Frage ist in folgendem Obertribu-
nalserkenntniß entschieden.
In Sachen der im Appellationserkenntnisse Blatt 54
der Akten erster Instanz, genannten Bauergutsbcsitzer Ioh.
Zöllner und Genossen zu Westcnfele und Selschede, mit
Ausnahme der unter 7 aufgefübrtcn Wittwe Schulte,
Kläger und Imploranten, wieer den Anton Linneborn,
gnt. Schulte zu Schnellenhaus, Verklagten und Jmplo-
raten, erkennt der zweite Senat des Königlichen Geheimen
Obertribunals für Recht, daß:
1) die wider das Erkenntniß des Civilsenats des König!.
Oberlandesgerichts zu Arnsberg vom 28. Oktober 1846
eingelegte Nichtigkeitsbeschwerde für begründet zu er-
achten, demgemäß da- gedachte Urtel Hinsicht- der Im-