Volltext: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 2 (1836))

43. Recension RecensionDas positive Privatrecht in Fragen, Antworten und Tabellen I. nach dem Römischen Rechte; II. nach dem Gemeinen in Deutschland geltenden Rechte, und III. nach dem Allgemeinen Landrechte für die Königl. Preuß. Staaten; als Leitfaden für die Rechtskandidaten Behufs ihrer Vorbereitung zur Prüfung von Anton August Bernhard, Königl. Preuß. Patrimonialrichter in Oberschlesien. - Erstes Heft. Breslau, in Commission bei Aug. Schulz und Comp. 1835

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XXXIV.
Das positive Privalrecht in Fragen, Antwor-
ten und Tabellen!, nach dem Römischen
Rechte; 11. nach dem Gemeinen rn
Deutschland geltenden Rechte, und
in. nach dem Allgemeinen Landrechte
für die Königl. Preußischen Staaten; als
Leitfaden für die Rechtskandldaten Be-
hufs ihrer Vorbereitung zur Prüfung, von
Anton August Bernhard, Königl.Prenß.
Patrimonialrichter in OberMesien. — ites
Heft. Breslau, in Commission bet Aug.
Schulz und Comp. 1635. gr.8. xii. los.
Neeension
von
Sommer.

^nter die vielen möglichen Gesichtspunkte, aus welchem
Man die Rechtswissenschaft betrachten kann, gehört freilich
auch der interrogatorische, welcher für uns grade em sehr
praktischer ist. Zwar ist das Eraminircn zu Staats-Stellen
bei uns noch nicht zur Vollkommenheit, wie in Chma, ge-
bracht, allein nichts desto weniger ist es doch schon wen
darin gekommen, und darf man den Berichten der Heunge,
kehrten trauen, so wird die Sache mit jedem Jahre schllM-
Mer, vollends seit man die Unbilligkeit, hat, die Referen«
darien noch mit dem gemeinen Rechte zu plagen, was man-
cher Preußischer Jurist von altem Schlage nach dem ersten
Eramen als nutzlosen Plunder weggeworfen, wenn er es
überall je innegehabt! In diesen Nöthen erscheint nun daS
obige Werk wie gerufen. Wer es — und seine folgenden
Hefte — ganz in sich ausgenommen hat, kann muthig sogar
Ms Rigorosum gehen. Allein freilich kann nur derjenige
es ,'n Saft und Blut verwandeln, der die Wissenschaft schon
durchdrungen hat, und ein solcher wird auch ohne das Werk

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