Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 16 (1854))

olo

Kaution bestellt zu haben. Die einzelnen Blätter enthielten amt-
liche Bekanntmachungen, Familien-Nachrichten, Anzeigen aus dem
Gewerbe-Verkehr re., daneben aber zugleich auch Aufsätze über
verschiedene Gegenstände, so inj\« 84 vom Jahre 1851: „Nord-
amerika als Agrikultur-Staat, über die Burgen und Kastelle in
Siebenbürgen, über Dreschmaschinen, über Kartoffelfäule u. s. w.;"
in J\9 91: „lieber den Genuß des Kaffees in Sachsen," in
J\§ 99: „Von dem AuSpressen der Trauben," und „die leuch-
tenden Meerstiegen," endlich in J\§ 11 vom Jahre 1852 einen
Vorschlag zur Wahl von Kandidaten des Gemeinderaths. Der
Staats-Anwalt fand darin ein Zuwiderhandeln gegen das Preß-
gesetz, in dem er davon ausging, daß das Blatt nur dann kau-
tionöfrei sei, wenn sich dasselbe auf einen oder den andern der
unter 1. §. 17 deö PreßgesetzeS bezeichneten Kreise beschränke,
nicht aber auch dann, wenn e6 beide zugleich umfasse, der in M
11 enthaltene Vorschlag überdies in das Gebiet der Politik falle.
Er erhob deshalb Anklage gegen den Herausgeber und verlangte
nach §. 42 dessen Bestrafung.
Das Kreis-Gericht zu Gumbinnen erkannte demnächst un-
term 7. April 1652, daß der Angeklagte des ZuwiderhandelS
gegen die §§. 11 und 17 des PreßgesetzeS,vom 12. Mai 1851
in Ansehung des Inhalts der M 89, 91 und 99 des Anzeigers
für nicht schuldig, dagegen dieses Vergehens in Ansehung deö
Inhaltes der ./V 11 für schuldig zu erachten und mit einer
Geldbuße von 20 Thlr., im UnvermvgenSfalle mit einer Gefäng-
uißhast von vier Wochen zu bestrafen. Die
Gründe
lauten:
Die in den drei Anklagen von der König!. Staatsanwalt-
schaft zusammen gestellten Thatsachen stehen durch daö Anerkennt-
niß und Zugeständniß deö Angeklagten fest. Streitig ist dagegen,
ob die inkriminirten Arlikcl Ln JY? 69, 91 und 99 des genann-
ten* Blattes zum Theil auch politische oder sociale Fragen behau-

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