55.
Die Spolienklage als Schutzmittel persönlicher Rechte
:
Rechtsfall nebst Kritik
mitgetheilt von Herrn Justizrath Reinhard in Ehrenbreitstein
LIII.
Die Spolienklage als Schutzmittel persönlicher
Rechte.
Nechtöfall nebst Kritik,
mitgetheilt vom HerrnJustizralh Reinhard in Chrenbreitstein.
In Sachen der älteren evangelischen Gemeinde zu Neuwied,
Klägerin,
gegen
die Stadt Neuwied, Verklagte, wegen Besitzstörung
hat die I. Deputation des Königs. Kreisgerichts zu Neu-
wied in ihrer öffemlichen Sitzung vom 17. Dezember 1850
unter Theilnahme der Richter: des Kreisrichters Schabt
als Vorsitzender, des Kreisrichters von Kl ein sorgen
und des Kreisrichters Brüning auf die stattgehabten
Verhandlungen und nach gepflogener Berathung
für Recht erkannt r
daß die Klägerin im Besitz deö Rechts zum Bezüge
eines jährlichen Zuschusses von 38 Thlrn. 6 Sgr. 8 Pf.
für den Pfarrer und von 22 Thlr. 4 Sgr. 7 Pf. für
den Schullehrer zu schützen, und der Verklagten demzu-
folge jede fernere Störung hierin bei Vermeidung einer
jedesmaligen Strafe von 25 Thlr. vorbehaltlich des
petitorii zu untersagen, unter Verurtheilung derselben
in die Kosten.
V. R. W.