152
til-Sachen. 4. Bau-Sachen. 5. pogsessoi ium 5umm2ris5i-
mum. 6. MiethSstreitigkeiten. VI.-Besondere Prozeßar-
ten. A. Vorbemerkungen über die aufgehobenen Prozeß-
arten, Exekutivprozeß, fiskalischer Eivil-Prozeß, fiskalische
Untersuchungen bei Entziehung von Steuern und Abgaben.
Einziehung von Strafgeldern für die Gerichte, ft. die ein.
zelnen besonderen Prozeßarten- 1 - EonfiScationS Prozeß.
2. Todeserklärungen, ft. Vormundschaftliche Prozesse.
4. DlödsiunigkeitSerklärung. 5. Sponsalien und Ehesachen.
6. Moratorien. 7. Cessio honorem. 8. ftt’iidk'imn com-
peiciiünc. 9. Behandlmrg Gläubiger. 10. Konkurs.
11. LianidationS-Prozeß. 12. AnfgebotSsachen. lft. Ge-
meinheitS-Theilnngeu. Man braucht diese Kantilene nur
anzusehen, um sich zu überzeugen, daß daS eigentlich keine
wahrhaft besondere Prozeßarten silid, in allen g'lteu die-
selben allgemeinen Prine pien, und waS dazu gesetzt ist,
sind meist die Belehrungen unsrer doeirenden Prozeß Oro-
nnng über so vieles, was ein einsichtsvoller Richter von
selbst weiß. Bei einer neuen Redaction unsrer Prozeß-
ordnung, wofür man, wenn wir einst je 2jährige Kammern
haben, Zeit zur Vorbereitung finden wird, werden diese
13 besonderen Prozcßartcn ganz erstaunlich zusammenschrnm-
pfen. — Ein besonders anregender Gegenstand ist VII.
daS Prozeßverfahren in den Bezirken des ÄppellationSGe-
richtö zu Greifswalde und des JnstizsenatS in Ehrenbreit-
stein, so wie für die Hohenzollernschen Lande. Die hier
behandelte Prozeß-Novelle vom 21. Juli 18-19. ist meist
ein Werk deS seeligen Spriümann, der dadurch die Fort-
schritte der altländischcn Prozeßgcsetzgeblmg ans den ge-
meinrechtlichen Prozeß impfte, und auch für die Fortbil-
dung unsrer E'.vil -Prozeß -Gesetzgebung wichtig. Denn
warum soll bei uns B. noch langer die betrübte Ein-
richtung bestehen, daß man in der Klage gleich alle se'.ne
Trümpfe ausspielen muß, während man am Ostrhein, in