Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Reg. 6/10 (1848))

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Ehe aus der Errungenschaft zu ersetzen? Kann
die Frau ihr ganzes Sondcrgut oder Nachweis
über dessen Verwendung fordern? R. F. VI. 247.
7. ob überhaupt Gütergemeinschaft unter Eheleuten im
einzelnen Falle besteht, ist nach den Statuten des
ersten Wohnorts der Eheleute nach der Heirath
zu beurtheilen. R. F. VIII, 83.
8. ob in Arnsberg Gütergemeinschaft unter Eheleuten
besteht? ibid.
9. Gütergemeinschaft nach Dortmunder Rechte, s. Dort-
mund.
10. Schenkung von Gegenständen der fortgesetzten all-
gemeinen ehelichen Gütergemeinschaft, zwischen dem
überlebenden Gatten und den Kindern, findet recht-
lich nicht statt. R. F- VIII. 158.
11. wenn die Gütergemeinschaft auf Gesammteigenthum
beruht, so können nur beide Eheleute vereint testi-
ren und der überlebende Gatte kann das gemein-
schaftliche Testament nicht ändern. R. F. VIII.
515.
12. bei der provinzialrcchtlichen allgemeinen ehelichen
Gütergemeinschaft behält auch nach dem Erbfolge-
gesetze v. 13. Juli 1836 in der Provinz Westfalen
der überlebende Gatte die Veräußerungbesugniß
über das Gut, ohne Einspruchsrecht der Kinder,
aus denen er den Anerben zu ernennen hat. R.
F. IX. 623.
13. ob es bei der Soester Gütergemeinschaft, während
des Lebens der Eheleute, Antheile des einzelnen
Gatten an dem gemeinschaftlichen Vermögen giebt?
R. F. X. 570.

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