55.
I. Bricht auch in Folge der nothwendigen Subhastation im erbschaftlichen Liquidations-Prozesse Kauf Miethe? II. Kann bei der nothwendigen Subhastation schon der Extrahent dem Miether kündigen, oder steht dies lediglich dem demnächstigen Käufer zu?
Rechtsfall
mitgetheilt von Sommer
569
XLII.
I. Brirdt auch iit Folge nothwendiger Sub-
hastation im erbschaftlichen Liquidations-
Prozesse Kauf Miethe?
II. Kann bei der nothwendigen Subhastation
schon der Ertrahent dem Miekher nicht
nur kündigen, sondern auch schon auf
Räumung klagen, oder steht letzteres
lediglich dem demnächstigen Käufer zu?
Rechtsfall- mitgetheklt
ton
Sommer
Ol. L. R. !. 2l. §. 350—35» ff. Verordn, vom 4. Märj
183» §. 2.)
Air vochiegenden sehr wichtigen Fragen sind in den
folgenden Erkenntnissen entschieden, die zweite vom Geh.
Ober-Tribunal, die erste vom Stadtgericht nnd Ober-
Landesgericht in Münster»
In Sachen der Eheleute Johann Hermann Hun-
debeck im Kirchspiele Nienberge, Verklagten und Appel-
lanten, wider den Curator des Freiherrn C.ö. Wrede-
Blessenohlschen erbschastlichen Liquidations-Prozesses,