Full text: Neues Archiv für preussisches Recht und Verfahren, sowie für deutsches Privatrecht (Jg. 6 (1839))

50. Verliert der Erbe durch Nicht-Legung des Inventars die Befugniß, die Legate eines zu ihrer Bezahlung nicht zureichenden Nachlasses zu kürzen? Rechtsfall

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XXXVII.
Verliert der Erbe durch Nicht-Legung des
Inventars die Befngniß, die Legate eines
zu ihrer Bezahlung nicht zureichenden Nach-
lasses zu kürzen?

AkechtSfall, mitgctheilt
von
Sommer.
O. L. R. 1.12. §. 334.1. 9. §. 418. 426. 429. 433.)

*Jk obige Frage kam in Sachen Elisabeth Becker zu
Sündern gegen Johann Becker zn Illingheim zur Sprache,
und wurde durch das Erkenntniß der Deputation des
bivil-Senats des Ober-Landesgerkchts zu Arnsberg unterm
29. August 1839 verneinend entschieden.
Gründe.
Der gemeinschaftliche Vater der Partheken setzte in
ieinem am 13. März 1830 errichtetem Testamente die
verklagte Elisabeth Becker zur Erbin seines gesammten
Nachlasses unter der Verpflichtung, jedem ihrer Geschwi-
rr eine Abfindung, welche für den Kläger Johann Becker

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