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von Erbverträgen, welche bei Bauerngütern
praktisch geblieben sind. Gehen nach A. L. R.
Vertragserbrechte anf die Erben über? Aus-
legung des tz. 631. 632. I. 12. A. L. R.
Erkenntniß, mitgetheilt vom Herrn Land- und Stadt-
gerichts-Direktor PinerS in Erwitte .... 579
Xl.lV. Auch nach den preußischen Gesetzen erstreckt sich
das gesetzliche Pfandrecht des Verpächters auf die
Früchte des verpachteten Gutes, mögen diese bereit-
eingesammelt seyn, oder noch auf dem Felde stehen.
Nechtsfall, mitgetheilt vom Herrn Ober-LandesgerichtS-
Referendar Duncker zu ArnSberg.598
XLV. Wie ist der §. 67. A. L. R. H. t„ welcher es für
einen gültigen Grund der Eltern, die Einwilligung
in ein Verlöbniß zu versagen, erklärt, wenn die Kin-
der die nicht erbetene, oder verweigerte Einwilligung
durch heimliche Ehegrlöbnisse zu erzwingen gesucht
haben, zu verstehen? Von Sommer . . • . 611
XLVl. Entscheidungen deS König!. Geh. Ober-Tribunals,
herausgegeben im amtlichen Aufträge von Dr. A.
H. Simon und H. L. v. Strampff. 3r Band.
(Schluß.) Recension von Sommer . . . . 618
XLVI1. DaS weibliche Gebär-Unvermögeu. Eine medi-
zinisch-juridische Abhandlung zum Gebrauch für prak-
tische Geburtshelfer, Aerzte und Zuristen von Dr.
Fr. Adolph Wilde. Recension von Sommer . 643
XLTVIIL Volk und Recht, eine Betrachtung über die ■
Kenntniß der Rechtsvorschrift im Volke als Erfor-
derniß des Rechts, von Dr. T. Brackenhoeft.
Recension von Sommer ..647
XL1X. Sportel-Taren für sämmtliche Unterverichte der
preuß. Staaten rc. Recension von Sommer . . 660
Q. Die Statutar- und Gewohnheitrechte des Herzog-
thums Westphalen aus den Quelleu geschichtlich und
praktisch dargestellt von Zos. Suibert Seibertz.
Recension von Sommer.653
LL Die Lehre von Familien-, Stamm- und Geschlechts-
Fideikommissen nach den Grundsätzen des gemeinen
deutschen Privatrechts und mit Rücksicht auf die
Abweichungen der einzelnen Partikularrechte beär-
beitet von Carl von Salza und Lichten au.
Recension von Sommer.658