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XXX. Rechtssprüche dek preuß. Gerichtshöfe, mit Genehmi-
gung Ihrer Ercellenzien der Hrn. Justiz-Minister h-r-
auSgeg. von A. S. Srmon und HL. v.Strampff.
qtee Bd. Recensiön von Sommer. . . . . 331
Uebersicht der juristischen Literatur vom §uni bis August 1836^
XXXI. Ueber die Selbstständigkeit der Klage des Hypo-
thekengläubigers gegen den dritten Besitzer det
Hypothek. Vom Herrn Ober-LandeSgerichtS-Assessor
Gustav Cappell in Hamm ...... 35#
XXXII. Rechtssprüche der preuß. Gerichtshöfe, mit Ge-
' nehmigung Ihrer Ercellenzien der Herren Justiz-
Minister herausgegeben von A. H. Simon und
; H. L. v. Strampff. 4ter Band. Recensiön
von Sommer. (Fortsetzung) . . . . . . s4$
XXXIII. 6b unter der Herrschaft deS gemeinen Rechts
deferirte Erbschaften seit Einführung des allgenu
Landrechts durch Nicht-Einhaltung der darin be-
stimmten Deliberations- u. Jnventar-Niederlegungs-
fristen dem Erben von selbst Zufällen? Rechtfall,
mitgetheilt von Sommer.38?
XXXIV. Ob gegen den Besitzer eines temporären Rechts
zur Sache, der sich dessen berühmt, vvr Ablauf der
behaupteten Dauer dieses Rechts, die DiffamationS-
klage statt finde? Rechtsfall, mitgetheilt- von
Sommer 383
XXXV. Ob im Arnsverger Ober-Landesgerichts-Depar-
tement die bloße Anmeldung der General-Hhpothek
im Laufe der Präklusivfrist dieselbe auch ohne Spe-
cialisirung erhalten habe? Rechtsfall, mitgetheilt
vom Herrn Ober-Landesgerichts-Assessor Franz
Michael Pape au- Meschede ...... 395.
XXXYI. Abhandlung über die Frage: ob und welche
Veränderungen daS auf früherhin eigenbehörigen
Colonaten, insbesondere in der Grafschaft Rietberg>
haftende Heimfallsrecht durch die Westphälische und
später durch die Preußische Gesetzgebung erlitten
hat. Vom Herrn Ober-LandeSgerichtS-Assessor
Brand iS aus Paderborn . . .... . . 405
XXXVil. Ueber den Begriff, des EomproMißvertrageS und
über die persönliche Zähigkeit zum SchiedSrichter-
amte. Abhandlung vom Herrn Ober-LandeSgerichts-
Asseffor von der Hagen zu Hamm . . . .419
III. Inwiefern dir Hudeberechtigten gegen die suc-
cessive Verwandlung eines Laubholz-WaldeS in
eindn Nadelhdlz-Äald ein Widerspruchsrecht haben.
Si^hlSfall, Mitgetheilt von Sv MM er . 4 . .463