9.
Ueber die Verpflichtung des Vaters zur Zahlung der vom Sohne gemachten Schulden
:
Rechtsfall
Mitgetheilt vom Herrn Land- und Stadtgerichts-Director Evelt in Dorsten
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V.
Ueber die Verpflichtung des Vaters zur
Zahlung der vom Sohne gemachten
Schulden.
R e ch t s f a l l.
Mitgetheilt
vom
Herrn Land- und Stadtgerichtr-Dirertvr GVelt in Dorsten.
tA. L. R. Thl. l. Tit. I I. §. 700. 708. 802. Thl. H.
Ti». 2. §. 127. 129.)
iOtr Sohn des Kaufmanns A. genoß während seiner
Militair-Dienstzeit als Freiwilliger bei dem Gastwkrthe
B. Kost und Logis in der Zeit vom November 1839
bis Mai 1840 und blieb hierfür dem letzteren 83 Thlr.
11 Sgr. schuldig. Auf Zahlung dieser Summe wurde
der Vater des Schuldners belangt. Derselbe setzte der
Klage die Einrede entgegen, er habe seinem Sohne in
dem gedachten Zeiträume mehr als zur Bestreitung der
Kost und des Logis erforderlich gewesen, an baarem
Gelbe gesandt, und so habe derselbe seine Auslagen für
Kost und Logis bestreiten können, und würde sie auch
gewiß bestritten haben, wenn nicht Kläger ihm gegen
das ausdrückliche Verbot des Gesetzes kreditirt hätte.
Denn der vom Kläger in Bezug genommene §. 127.
Thl. II. Tit. 2. des A. L. R., wornach